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06.02.2022

Lehrlingsoffensive

AK YOUNG hilft bei allen Themen rund um die Lehre: Tipps für österreichische Jugendliche

JUGENDINITIATIVE der Arbeiterkammer

Experten beantworten Fragen zu Lehre, Job, Aus- und Weiterbildung, Praktikum und Co. Foto: Robert Kneschke 

Als Lehrling ist es besonders wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten kennst. Hier einige Tipps worauf du vor und während deiner Lehrzeit achten musst.

Als Lehrling bist du, wie viele andere Arbeitnehmer, Mitglied der Arbeiterkammer. Somit kannst du alle Leistungen deiner Interessensvertretung in Anspruch nehmen. Speziell für dich gibt es die Jugendinitiative AK YOUNG. Sie stehen dir bei all deinen Fragen beratend zur Seite und helfen dir, wenn es in deinem Lehrbetrieb einmal nicht so läuft.

Welcher Job passt zu mir?

An den richtigen Job zu kommen ist gar nicht so einfach – immerhin gibt es in Österreich über 200 verschiedene Lehrberufe. Zuallererst musst du deine Interessen kennen und dir selber die Frage stellen, in welchem Beruf du dich wohlfühlen könntest. Dann heißt es „Augen offen halten“ und Stelleninserate checken. Alle Berufsbilder findest du hier: www.lehrberufsabc.at

Fit für die Bewerbung 

Bereite deine Bewerbung und das Bewerbungsgespräch sorgfältig vor. Denn für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Informiere dich, was eine gute Bewerbung alles beinhalten muss. Sei, wenn es zum Job passt, ruhig etwas kreativer und probiere vielleicht auch mal eine Videobewerbung aus. Du bist unsicher? Auch hier kannst du dir Tipps bei der Arbeiterkammer holen.

Der Lehrvertrag

Nicht nur „Papierkram“ Wenn du eine Lehre beginnst, schließt du mit deinem Chef einen „Vertrag“ ab, der dein Ausbildungsverhältnis klar regelt. Lies dir diesen immer genau durch! Im Lehrvertrag steht, welchen Beruf du im Rahmen deiner Ausbildung er- lernst. Genau festgehalten sind auch Ausbildungsbeginn und Ausbildungsende. Wichtig: In den ersten 3 Monaten eines Lehrverhältnisses befindest du dich in der Probezeit. In dieser Zeit kann das Lehrverhältnis sowohl von dir als auch von deinem Chef – ohne Angabe von Gründen – aufgelöst werden. Gratis-Schnuppern ist verboten. Viele Lehranfänger helfen gratis im Betrieb mit und hoffen, so eine Lehrstelle zu erhalten. Das ist nicht erlaubt, denn wer arbeitet, muss auch bezahlt werden.

Was ist ein Kollektivvertrag?


Wie für „normale“ Arbeitnehmer gilt auch für dich als Lehrling ein Kollektivvertrag. Im Kollektivvertrag sind alle Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers festgehalten. Der „KV“ ist also besonders wichtig, wenn es um dein Lehrverhältnis geht, denn er regelt Arbeitszeiten, Entlohnung, Zulagen und noch vieles mehr. Der Kollektivvertrag wird jedes Jahr von der Gewerkschaft für die jeweilige Branche verhandelt. Alle Kollektivverträge findest du hier: www.kollektivvertrag.at

Individuelle Beratung 

In deiner Lehrzeit tauchen bestimmt viele verschiedene individuelle Situationen und Fragen auf. Darf mich mein Chef ins Homeoffice schicken? Was bedeutet Kurzarbeit für mich? Wie viel Urlaub steht mir zu und wann darf ich ihn konsumieren? Was soll ich tun, wenn ich mal krank bin? Was passiert wenn ich zum Präsenz- oder Zivildienst einberufen werden? Berufsschule – muss ich da überhaupt hin? Und was kann ich tun, wenn ich das Lehrverhältnis lieber lösen möchte? Die Arbeiterkammer beantwortet dir diese und viele andere Fragen. Du kannst dich telefonisch, per Mail oder persönlich beraten lassen.

KONTAKT

AK YOUNG
Telefon: 050 477-1002
Mail: akyoung@akktn.at
www.akyoung.at