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19.10.2023

MOBILITÄT IN NIEDERÖSTERREICH WEST

Nach Unfall: Was zu tun ist

Früher oder später sind die meisten Verkehrsteilnehmer einmal davon betroffen: Man wird in einen Verkehrsunfall verwickelt oder ist unter Umständen sogar der Verursacher.

Nach Unfällen besonders wichtig: Kühlen Kopf bewahren. Foto: shaunl/iStock

Dann heißt es zuallererst: Anhalten, Ruhe bewahren, vor dem Aussteigen die Warnweste anlegen: Beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen oder Schnellstraßen ist man verpflichtet, eine Warnweste zu tragen. Um auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen, ist die Warnblinkanlage einzuschalten und das Pannendreieck aufzustellen. Sofern bei dem Unfall eine Person verletzt wurde, muss man umgehend Erste Hilfe leisten sowie Rettung und Polizei verständigen (Notrufnummern 144 bzw. 133). Sind bei dem Unfall lediglich Fahrzeuge beschädigt, ist die Polizei nur dann zu rufen, wenn die Unfallbeteiligten bzw. jene, die in ihrem Vermögen geschädigt wurden, einander Name und Anschrift nicht nachweisen können. Ansonsten gilt es in weiterer Folge den Unfallbericht auszufüllen, Beweise zu sichern und etwaige Zeugen zu notieren. Wichtig: Auch Wildunfälle sind umgehend bei der Polizei zu melden (133).

Es kommt vor, dass die Unfallbeteiligten betreffend Verschulden und Unfallhergang unterschiedlicher Meinung sind. Oft wird in solchen Fällen dann der Ruf nach der Polizei laut. Doch Vorsicht: Ist niemand verletzt bzw. ist die Datenlage klar, kostet dies 36 Euro „Blaulichtsteuer“.