Steirische Landtagswahl am 24. November 2024Am 24. November 2024 sind all jene österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Steiermark ihren Hauptwohnsitz haben, aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Grundsätzlich kann am 24. November 2024 im zugewiesenen Wahllokal in der Wohnsitzgemeinde unter Nachweis der Identität während der festgelegten Wahlzeit gewählt werden.
Wahlkartenantrag: Zudem kann bis Mittwoch, 20. November 2024, schriftlich bzw. bis Freitag, 22. November 2024 (12 Uhr) persönlich bei der Gemeinde eine Wahlkarte beantragt werden.
Der Wahlkartenantrag kann nur von der wahlberechtigten Person selbst gestellt werden. Eine Antragstellung durch eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter sind nicht zulässig
Nach Erhalt der Wahlkarte bestehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:
- Per Post (Briefwahl):
Die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte kann via Briefkasten der Österreichischen Post AG verschickt werden. Jedenfalls sollte die Wahlkarte bis spätestens Samstag vor dem Wahltag (= 23.11.2024) vor 9 Uhr, in einen Briefkasten in der Steiermark gelangen, da um 9 Uhr alle Briefkästen in der Steiermark noch einmal entleert werden und die Briefwahl-Wahlkarten den zuständigen Bezirkswahlbehörden zugestellt werden. - In der Gemeinde:
Wenn man den Wahlkartenantrag mündlich bei der Gemeinde stellt, besteht die Möglichkeit auch gleich vor Ort die Stimme per Briefwahl abzugeben („Quasi-Vorwahltage″). Hierzu stehen gesonderte Bereiche in der Gemeinde zur Verfügung, um die Stimme unbeobachtet abgeben zu können. Die unterschriebene und verschlossene Wahlkarte wird in diesem Fall einem Gemeindebediensteten übergeben. - In jedem steirischen Wahllokal:
Sofern die Wahlkarte noch nicht zugeklebt und/oder unterschrieben wurde, kann mit der Wahlkarte auch in jedem Wahllokal in der Steiermark gewählt werden. Grundsätzlich ist jedes Wahllokal als Wahllokal für Wahlkartenwähler bestimmt. Jedenfalls muss die Wahlkarte immer in das Wahllokal mitgenommen werden (auch wenn man in das „eigene″ Wahllokal geht) - Abgabe der Wahlkarte in einem Wahllokal:
Die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte kann in einem Wahllokal des eigenen politischen Bezirks abgegeben werden. Außerhalb des eigenen politischen Bezirks dürfen verschlossene und unterschriebene Wahlkarten von der Wahlbehörde nicht entgegengenommen werden.