🎯️ Über Uns
Vielfältige Dienstleistungen der Steiermärkischen Landesregierung für die Region
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist eine zentrale Institution, die den Bürgerinnen und Bürgern der Region mit einer breiten Palette an Dienstleistungen zur Seite steht. Diese umfassen wesentliche Lebensbereiche wie Bauen, Wohnen & Energie, Gesundheit & Pflege sowie Dokumente & Ausweise. Durch diese vielfältigen Angebote wird sichergestellt, dass die Einwohner in verschiedenen Aspekten ihres täglichen Lebens unterstützt werden.
Bauen, Wohnen & Energie: Beratungsangebote in Graz und Umgebung
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Bereich Bauen, Wohnen & Energie. Hier bietet das Amt Beratungen zu Bauvorhaben an, unterstützt bei der Wohnraumbeschaffung und stellt Informationen zur Energieeffizienz bereit. Diese Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, den Bürgern bei der Umsetzung ihrer Bauprojekte zu helfen und sie über nachhaltige Energienutzung zu informieren.
Gesundheitsförderung durch Prävention und Pflegeunterstützung
Im Gesundheits- und Pflegesektor fördert das Amt die Gesundheit der Bevölkerung durch präventive Maßnahmen und pflegerische Unterstützung. Dies zeigt das Bestreben des Amtes, nicht nur im akuten Bedarfsfall Hilfe zu leisten, sondern auch langfristig zur Gesundheitsvorsorge beizutragen.
Verwaltung von Dokumenten: Essenzielle Dienste für Bürger
Darüber hinaus kümmert sich das Amt um die Ausstellung und Verwaltung von persönlichen Dokumenten und Ausweisen. Dieser Service ist essenziell für die rechtliche Identifikation der Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Lebenssituationen.
Schnelle Hilfe bei Sozialen Angelegenheiten und Notfällen
Ein weiterer wichtiger Bereich ist Soziales & Notfälle. In diesem Segment bietet das Amt soziale Unterstützungsleistungen an und leistet Hilfe in Notfallsituationen. Dies umfasst sowohl Sozialhilfe als auch ein effektives Notfallmanagement.
Dienstleistungen rund um Europa & Internationale Kooperationen
Schließlich engagiert sich das Amt auch im Bereich Europa & Internationales. Hierbei werden Dienstleistungen rund um europäische Angelegenheiten angeboten, möglicherweise inklusive Förderprogramme oder internationale Kooperationen.
Zentrale Rolle des Amtes für das Wohl der Steirer
Mit diesen umfangreichen Leistungen unterstreicht das Amt der Steiermärkischen Landesregierung sein Engagement für das Wohl seiner Einwohner und seine Rolle als zentrale Verwaltungsstelle in der Region.
🗞️ Letzte Printanzeigen
Am 24. November 2024 sind all jene österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Steiermark ihren Hauptwohnsitz haben, aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Grundsätzlich kann am 24. November 2024 im zugewiesenen Wahllokal in der Wohnsitzgemeinde unter Nachweis der Identität während der festgelegten Wahlzeit gewählt werden.
Wahlkartenantrag: Zudem kann bis Mittwoch, 20. November 2024, schriftlich bzw. bis Freitag, 22. November 2024 (12 Uhr) persönlich bei der Gemeinde eine Wahlkarte beantragt werden.
Der Wahlkartenantrag kann nur von der wahlberechtigten Person selbst gestellt werden. Eine Antragstellung durch eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter sind nicht zulässig
Nach Erhalt der Wahlkarte bestehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:
- Per Post (Briefwahl):
Die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte kann via Briefkasten der Österreichischen Post AG verschickt werden. Jedenfalls sollte die Wahlkarte bis spätestens Samstag vor dem Wahltag (= 23.11.2024) vor 9 Uhr, in einen Briefkasten in der Steiermark gelangen, da um 9 Uhr alle Briefkästen in der Steiermark noch einmal entleert werden und die Briefwahl-Wahlkarten den zuständigen Bezirkswahlbehörden zugestellt werden. - In der Gemeinde:
Wenn man den Wahlkartenantrag mündlich bei der Gemeinde stellt, besteht die Möglichkeit auch gleich vor Ort die Stimme per Briefwahl abzugeben („Quasi-Vorwahltage″). Hierzu stehen gesonderte Bereiche in der Gemeinde zur Verfügung, um die Stimme unbeobachtet abgeben zu können. Die unterschriebene und verschlossene Wahlkarte wird in diesem Fall einem Gemeindebediensteten übergeben. - In jedem steirischen Wahllokal:
Sofern die Wahlkarte noch nicht zugeklebt und/oder unterschrieben wurde, kann mit der Wahlkarte auch in jedem Wahllokal in der Steiermark gewählt werden. Grundsätzlich ist jedes Wahllokal als Wahllokal für Wahlkartenwähler bestimmt. Jedenfalls muss die Wahlkarte immer in das Wahllokal mitgenommen werden (auch wenn man in das „eigene″ Wahllokal geht) - Abgabe der Wahlkarte in einem Wahllokal:
Die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte kann in einem Wahllokal des eigenen politischen Bezirks abgegeben werden. Außerhalb des eigenen politischen Bezirks dürfen verschlossene und unterschriebene Wahlkarten von der Wahlbehörde nicht entgegengenommen werden.
Die große steirische
WOHNRAUM-OFFENSIVE
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- Bis zu € 200.000 Darlehen für die Errichtung von Eigenheimen (max. 1,5 % Zinsen)
- "Sanieren für Alle" mit einer Förderung von bis zu 100 % der Kosten für besonders einkommensschwache Haushalt
- Geschoßbau-Turbo zur Errichtung von 1.100 zusätzlichen Miet-, Eigentums- und Mietwohnungen mit Kaufoption
- Sonderförderung für thermische Sanierungen von 1.400 Mietwohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauvereinigungen
- Bezahlte Information des Landes Steiermark
Nähere Infos:
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✉️ Kontakt
Adresse Hofgasse 13, 8010 Graz, Österreich
E-Mail wahl@stmk.gv.at
Telefon +43 316 877-2787
Webseite wahlen.steiermark.at