Die Prognosen lassen aufhorchen - bis zum Jahr 2030 geht man steiermarkweit von 24.000 demenzkranken Personen aus, im Jahr 2050 laut Studien gar schon von über 35.000. Angehörige von Betroffenen können neben den allgemeinen pflegedienstlichen Beihilfen gesonderte Zuschüsse beantragen.
Vorsorgevollmacht
Grundsätzlich gilt: Um als Vertrauensperson Menschen mit fortschreitender Beeinträchtigung ihrer geistigen Fähigkeiten in ihrem Sinne vertreten zu können, ist eine Vorsorgevollmacht ratsam. Diese wird erst wirksam, wenn der Betroffene in den davon umfassten Punkten nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Pflegegeld-Erschwerniszuschlag
Mit zunehmendem Stadium der Demenz wird der Pflegebedarf intensiver und anstrengender, beispielsweise bei Auftreten schwerer Verhaltensstörungen von Betroffenen. In solchen Fällen können außerordentliche Pflegestunden angerechnet werden. Nach Begutachtung durch einen Arzt oder eine Pflegefachkraft wird das Stundenausmaß für das Pflegegeld festgelegt.
Pflegekarenzgeld und Pflegeteilzeit
Unter bestimmten Voraussetzungen sind pflegende Angehörige bereits ab Pflegestufe 1 berechtigt, in Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit zu gehen und Pflegekarenzgeld zu beantragen.
Kostenzuschuss für Ersatzpflege
Angehörige, die Pflegebedürftige betreuen, haben im Krankheitsfall oder während eines Urlaubs unter speziellen Bedingungen die Möglichkeit, um einen Zuschuss für eine Ersatzpflege in dieser Zeit anzusuchen. Bei Betreuung von Demenzerkrankten gibt es eine zusätzliche Beihilfe.
Fonds Demenzhilfe Österreich
Armutsgefährdete Menschen mit Demenz oder deren Angehörige können jedes Jahr bei der Volkshilfe um finanzielle Unterstützung ansuchen.
von Sonja Gassmann
Info
Rechtliche und finanzielle Informationen unter: pflege.gv.at