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12.11.2023

VITAL LEBEN IN DER STEIERMARK

Gesund auf Schritt und Tritt

Bei Beschwerden aufgrund von Fuß- oder Zehenfehlstellungen schafft moderne Einlagentechnik Linderung. Foto: triocean - stock.adobe.com

Fuß- und Zehenfehlstellungen können starke Beschwerden verursachen. Welche Maßnahmen dagegen helfen.

Vorfußbeschwerden, Fersensporn, V auch Probleme mit dem Sprunggelenk, dem Knie, der Hüfte oder Rückenschmerzen sind meist durch Zehenfehlstellungen bedingt oder auf Senk-, Spreiz, Platt- oder Hohlfüẞe zurückzuführen. Auslöser ist oft zu enges oder auch minderwertiges Schuhwerk. Auch schwächer werdendes Bindegewebe (speziell bei Frauen) und Bewegungsmangel können der Fußgesundheit zu schaffen machen. Nach der ärztlichen Diagnose führt der Weg oft zum Orthopädieschuhmacher und Einlagentechniker. Hier erfolgt eine eingehende manuelle und elektronische Fuß-, Haltungs- und Bewegungsanalyse. Häufig sind Einlagen das Mittel der Wahl gegen Beschwerden.

Moderne Einlagentechnik

Foto: olyphotostories - stock.adobe.com
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Als nachhaltiger erweisen sich dabei podologische Einlagen. Sie sind nur zwei Millimeter dick und passen damit in jeden Schuh. Dünne Elemente erzielen im Fuß eine Muskelanspannung oder Muskelentspannung. In Verbindung mit mechanisch wirkenden Elementen wie individuell angefertigten Zehenspreizern haben sie Einfluss auf Bewegungsabläufe und Projektion des Körperschwerpunktes. Dies wirkt sich positiv und vor allem nachhaltig auf Fuß-, Bein- sowie Rückenmuskulatur aus.

Die Krankenkassen übernehmen aber die Kosten leider nicht, nur Zusatz- und Privatversicherungen zahlen Zuschüsse.

Anders bei orthopädischen Einlagen: Diese wirken passiv und im Wesentlichen als stützende Schale. Sie werden auf Rezept verordnet und für diese muss man lediglich einen gesetzlichen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten oder mindestens 39 Euro beitragen.

Bei der ÖGK ist derzeit der Bezug von 2 Paar orthopädischen Einlagen pro Kalenderjahr möglich, bei der SVS-LW bis zu 4 Paar pro Kalenderjahr, bei der BVAEB 1 Paar alle 6 Monate, bei allen anderen Kassen 1 Paar alle zwölf Monate.

von Monika Erkinger