Bei der Lehrabschlussprüfung am Ende deiner Lehrzeit soll festgestellt werden, ob du gut ausgebildet wurdest, dir das notwendige Wissen für diesen Beruf angeeignet hast und ob du in der Lage bist, Tätigkeiten deines erlernten Berufes selbstständig und fachgerecht ausführen zu können. Die Lehrabschlussprüfung kann im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf abgelegt werden.
Anmeldung und Ablauf
Um die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung musst du dich selbst kümmern. Dein Lehrberechtigte muss dir jedoch die erforderliche Zeit zur Ablegung der Prüfung frei geben und beim erstmaligen Antritt die Prüfungstaxe bezahlen.
Der Antrag ist bereits sechs Monate vor Lehrzeitende möglich und der Prüfungstermin darf bei Lehrlingen...
- frühestens zehn Wochen vor dem Ende der Lehrzeit,
- bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen nicht vor dem Ende des Lehrganges,
- bei ganzjährigen Berufsschulen frühestens sechs Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres,
- bei Lehrberufen mit zweieinhalb- bzw. dreieinhalbjähriger Lehrzeit frühestens sechs Wochen vor Beendigung der Berufsschulpflicht
...angesetzt werden.
Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der theoretische Prüfungsteil ist immer schriftlich und entfällt, wenn du die letzte Klasse der Berufsschule positiv abgeschlossen hast. Es ist daher wichtig, schon während der Lehrzeit auf eine gute Ausbildung zu achten, da viele erst kurz vor der Prüfung draufkommen, was sie alles nicht gelernt haben.
Damit du selbst überprüfen kannst, was du lernen sollst und was dann auch zur Lehrabschlussprüfung kommt, gibt es für deinen Lehrberuf das sogenannte Berufsbild. Darin ist angeführt, was du innerhalb deiner dreijährigen Lehrzeit zusätzlich zur Berufsschule im Betrieb lernen solltest. Dein Lehrbetrieb ist dazu verpflichtet, dir diese Dinge auch beizubringen.