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06.01.2024

WEGE ZUM ERFOLG

Schwanger während der Lehre

Für Schwangere gelten Beschäftigungseinschränkungen und -verbote.Foto: contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Du bist schwanger und hast deine Lehre noch nicht ganz abgeschlossen? Was du auf jeden Fall wissen solltest ist, dass dich niemand deswegen kündigen darf. Am besten, du informierst deinen Lehrberechtigten so früh wie möglich darüber.
Foto: FotoAndalucia - stock.adobe.com
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Wenn du während deiner Lehre schwanger wirst, dann bring eine ärztliche Bescheinigung in deinen Lehrbetrieb mit. Du brauchst definitiv keine Angst vor der Reaktion deines Chefs zu haben. Da es in Österreich den Mutterschutz gibt, darf er dich nicht rauswerfen. Wenn du schwanger bist, schützt dich der Mutterschutz nicht nur vor Entlassung, sondern sorgt auch dafür, dass es dir und deinem Baby gut geht. Deswegen sind Überstunden während der Schwangerschaft und der Stillzeit tabu. Du darfst pro Tag höchstens neun Stunden und pro Woche höchstens 40 Stunden arbeiten. Acht Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt hast du das Recht auf Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit bekommst du anstatt deines normalen Gehalts Wochengeld von der Krankenkasse.

Sind die acht Wochen nach der Geburt vergangen, so kannst du Karenz beantragen. Während dieser Zeit ist es ebenfalls nicht erlaubt, dich zu entlassen.

Der Entlassungsschutz gilt nicht während der Probezeit und bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Hierüber informierst du dich am besten bei der Arbeiterkammer. Dort erfährst du auch, was es mit dem Kinderbetreuungsgeld auf sich hat.