Der Lehrvertrag muss zwischen Lehrberechtigtem und Lehrling abgeschlossen werden. Ist der Lehrling minderjährig, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (bei ehelichen Kindern Vater oder Mutter) erforderlich. Der Vertragsabschluss muss schriftlich erfolgen. Der Lehrberechtigte hat den Lehrvertrag anschließend ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls innerhalb von drei Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses, bei der Lehrlingsstelle anzumelden und den Lehrling davon zu informieren.
Erfolgt keine fristgerechte Anmeldung beziehungsweise Vorlage des Lehrvertrags zur Unterschriftsleistung, könnte es eventuell daran liegen, dass der Betrieb nicht beziehungsweise noch nicht - alle Voraussetzungen zur Lehrlingsausbildung erfüllt. Dies kann sich nachteilig für den Lehrling auswirken.
Inhalt des Lehrvertrags
Das MUSS im Lehrvertrag stehen: Bezeichnung des Lehrberufs, Standort der Ausbildungsstätte, Daten des Lehrberechtigten, des Lehrlings und dessen gesetzlichen Vertreters, Sozialversicherungsnummer, Name des Ausbilders, Datum des Beginns und des Endes des Lehrverhältnisses und Hinweis auf die Höhe des Lehrlingseinkommens.