Mit dem Ablegen der Lehrabschlussprüfung wird die Fähigkeit bestätigt, den erlernten Beruf fachgerecht ausführen zu können. Die LAP besteht immer aus einem theoretischen Teil, einem mündlichen Teil sowie einem praktischen Teil vor einer Prüfungskommission. Mit erfolgreich bestandener Lehrabschlussprüfung verfügen die Kandidaten über den jeweiligen Berufstitel und können später durch Weiterbildungen darauf aufbauen. Lehrlinge können die LAP im erlernten und zusätzlich noch in einem verwandten Lehrberuf ablegen.
Voraussetzungen für die LAP
Damit man sich zur Lehrabschlussprüfung anmelden kann, muss man in einem aufrechten Lehrverhältnis sein und die Berufsschule besuchen oder beides bereits abgeschlossen haben. In einigen Ausnahmefällen ist eine Anmeldung zur LAP auch bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen möglich: Die Zulassung ist ausnahmsweise gestattet, wenn man seine Lehrstelle verloren hat und keine neue Stelle mehr finden kann. Dafür muss man mindestens die Hälfte der Lehrzeit bereits geleistet haben und eine Bestätigung über die ergebnislose Lehrplatzsuche vorweisen können.
Zudem ist man ausnahmsweise zur Lehrabschlussprüfung zugelassen, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist und sowohl seine praktischen als auch theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen kann. Ist es möglich, die Qualifikationen im Lebenslauf entsprechend zu belegen, entfällt der theoretische Prüfungsteil teilweise oder gänzlich.