Der wichtigste Punkt für sicheres Fahren im Winter ist auch gesetzlich vorgeschrieben: Von Anfang November bis 15. April herrscht auf Österreichs Straßen Winterreifenpflicht. Das Gesetz sagt: Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während dieses Zeitraumes bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Das gilt natürlich auch für Allradfahrzeuge.
Auf freier Strecke kann eine gelegentliche – vorsichtige – Bremsprobe schnell zeigen, wie viel länger der Bremsweg auf der glatten Straße ist.
Wichtig sind aber auch situationsbedingt und oft sogar mehrmals täglich Tätigkeiten rund um das Fahrzeug. Bevor man losfährt, muss das Auto komplett von Eis und Schnee befreit sein. Denn nur wer gute Sicht hat, kann auch gut reagieren. Außerdem dürfen hinterherfahrende Autos nicht durch herabfliegenden Schnee oder auch durch Eis gefährdet werden. Das kann auch strafrechtliche Folgen haben. Eiskratzer, und Auto-Schneebesen gehören in jedes Fahrzeug – Türschlossenteiser müssen aber draußen bleiben. Wenn man losfährt, heißt es Geschwindigkeit anpassen, genügend Abstand zum Vordermann und keine ruckartigen Bewegung.
Wenn auf einer Straße Kettenpflicht gilt, dann müssen diese „Helfer“ auch auf die Räder. Oft kann man sich die Ketten ausleihen, wer keine Gelegenheit dazu oder zum Kauf hat, der darf die betreffende Straße nicht befahren.
Noch ein Tipp: Rechtzeitig vor der Fahrt in den Winterurlaub einen Rundum-Check in der Werkstätte machen lassen.