Der Nationalrat ist die Abgeordnetenkammer des österreichischen Parlaments.
Sitz des Nationalrates ist das Parlamentsgebäude in der Bundeshauptstadt Wien. Er ist gemäß Bundesverfassungsgesetz mit dem Bundesrat, der die Vertretung der Länder darstellt, zur Gesetzgebung des Bundes berufen. Beide Kammern sind jedoch als selbstständige Organe eingerichtet. Generell werden Initiativen zunächst vom Nationalrat beraten, der Bundesrat bildet dabei im Gesetzgebungsprozess das bestätigende oder verwerfende Organ.
Neben der Mitbestimmung bei Gesetzgebungen hat der Nationalrat auch Kontrollrechte gegenüber der Verwaltung. In besonderen Fällen treten Nationalrat und Bundesrat gemeinsam als Bundesversammlung zusammen. Eine Legislaturperiode dauert 5 Jahre an. Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des allgemeinen Wahlrechts der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, gewählt.