Streik in Hinterhand
Bei den Nationalratswahlen bedient man sich des Wahlsystems Verhältniswahlrecht mit verbundenen Bundes-, Landes- und Regionallisten.
Um als Partei zur Kandidatur in allen neuen Bundesländern berechtigt zu sein, braucht man eine Unterstützungserklärung von drei Parlamentariern. Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des allgemeinen Wahlrechts der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, gewählt. Jede Gemeinde ist ein Wahlort und jeder Wahlberechtigte hat sein Wahlrecht grundsätzlich an dem Ort auszuüben, in dessen Wahlverzeichnis er eingetragen ist.