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Die Pension, auch Ruhegehalt oder Rente genannt, ist ein regelmäßig ausbezahltes Einkommen, das meist als Altersversorgung dient.
Heute beziehen alle ehemaligen Arbeitnehmer eine Pension, die allerdings nicht den gleichen Berechnungsgrundlagen unterliegt. Für öffentlich Bedienstete mit Beamtenstatus gilt ein Antrittsalter von 65 Jahren, für Vertragsbedienstete und Dienstnehmer der Privatwirtschaft gilt ein Antrittsalter von 60 Jahren für Frauen und von 65 Jahren für Männer. Jedoch gibt es in Österreich immer wieder Fälle von Frühpensionen, bei denen Männer und Frauen vor dem gesetzlichen Pensionsalter in den Ruhestand gehen.
Des Weiteren gibt es auch Ausnahmen, die zu einem früheren Pensionsantritt führen, wie schwerwiegende Krankheiten.