5.1. Sicherheitsstufe 1
Aktenvernichter werden in Büros, aber auch in Privathaushalten genutzt.
Die Sicherheitsstufe 1 setzt einen Streifenschnitt mit Streifenbreite von maximal 12 mm voraus oder alternativ einen Kreuzschnitt mit einer Partikelfläche von maximal 1000 mm2. Diese Sicherheitsstufe wird für normale, nicht vertrauliche Dokumente empfohlen. Dementsprechend eignen sich solche Aktenvernichter für Zuhause.
5.2. Sicherheitsstufe 2
Für die Sicherheitsstufe 2 wird ein Streifenschnitt mit einer Streifenbreite von maximal 6 mm oder ein Kreuzschnitt mit einer Partikelfläche von maximal 400 mm2 vorausgesetzt. Diese Sicherheitsstufe wird für internes Schriftgut und andere, nicht sehr vertrauliche Dokumente empfohlen. Die Sicherheitsstufe 2 reicht für Aktenvernichter im Büro meist aus.
5.3. Sicherheitsstufe 3
Für die Sicherheitsstufe 3 wird ein Streifenschnitt mit einer Streifenbreite von maximal 2 mm beziehungsweise ein Kreuzschnitt mit einer Partikelfläche von maximal 240 mm2 vorausgesetzt. Diese Sicherheitsstufe wird für vertrauliche Dokumente, wie Personendaten oder Bewerbungsunterlagen, empfohlen.
Achtung: Soll statt Papier eine Kreditkarte mit der Sicherheitsstufe 3 vernichtet werden, so muss die Partikelgröße maximal 1 mm2 aufweisen, um den Anforderungen für die Sicherheitsstufe 3 zu entsprechen. Die Sicherheitsstufen 1 und 2 sind für Kreditkarten nicht zulässig.
5.4. Sicherheitsstufe 4
Ab der Sicherheitsstufe 4 ist der Streifenschnitt nicht mehr zugelassen. Der Aktenvernichter mit Kreuz- bzw. Partikelschnitt darf bei der Sicherheitsstufe 4 eine Partikelfläche von 30 mm2 nicht überschreiten. Kreditkarten oder Ähnliches dürfen lediglich eine Partikelfläche von maximal 0,5 mm2 aufweisen. Die Sicherheitsstufe 4 wird für sensible, personenbezogene Daten empfohlen. Solche Aktenvernichter sind für Ärzte oder Anwälte geeignet.
5.5. Sicherheitsstufe 5
Für die Sicherheitsstufe 5 sind ebenfalls nur Aktenvernichter mit Kreuz- bzw. Partikelschnitt zugelassen. Genauer gesagt handelt es sich hier um den sogenannten Mikroschnitt: Bei dieser Sicherheitsstufe dürfen die Partikel nur eine maximale Größe von 12 mm2 aufweisen (für Kreditkarten maximal 0,2 mm2). Die Sicherheitsstufe 5 wird für Dokumente mit maximalen Sicherheitsanforderungen empfohlen.
5.6. Sicherheitsstufe 6
Die Sicherheitsstufe 6 ist in der DIN-Norm gar nicht enthalten und wird im Alltag nicht genutzt. Sie basiert auf einer Richtlinie des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA und wird für geheimdienstliche Schriftstücke verwendet. Daher kann theoretisch jeder Hersteller die Anforderungen an diese zusätzliche Sicherheitsstufe unterschiedlich auslegen. Generell darf bei dieser Sicherheitsstufe die Partikelgröße von Dokumenten eine Fläche von 5 mm2 nicht überschreiten.