Wenn Sie Strom sparen möchten, ist nicht nur der Strompreis entscheidend, sondern auch der Stromverbrauch.
Aufgrund der Vielzahl an Stromanbietern kann es in gängigen Elektrizität-Tests oft schwer fallen den Überblick zu behalten. Um nach dem Vergleich seinen persönlichen Strom-Testsieger küren zu können, sind vor allem der Preis, die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist entscheidend.
Haben Sie sich bereits für einen neuen Tarif entschieden, sollten Sie für das Anmelden des Stroms folgende Daten bereithalten:
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Ort
- Mailadresse
- Telefonnummer
- Zählernummer
- Bankverbindung
- Personenanzahl im Haushalt
3.1. Preis
Oftmals ist der Strompreis ausschlaggebend dafür, ob man seinen bestehenden Tarif wechselt oder nicht. In Österreich liegt der durchschnittliche Preis für eine Kilowattstunde derzeit zwischen 17 und 24 Cent.
Zu den verbrauchten Kilowattstunden Strom kommen in Österreich zudem noch Netzkosten sowie Steuern und Abgaben hinzu. Wie günstig der Strom am Ende des Jahres dann schlussendlich ist, hängt außerdem von Ihrem Verbrauch, Ihrem Stromanbieter und Ihrem Wohnort ab.
Hinweis: Durch die Wahl des Versorgers können Sie sich nicht nur den für Sie besten Strom sichern, sondern auch rund ein Drittel der Stromkosten beeinflussen. Weitere Tipps zum Stromsparen finden Sie zudem in unserem Ratgeber.
3.2. Vertragslaufzeit
Wir von Krone.at empfehlen Ihnen einen Tarif aus gängigen Strom-Tests im Internet, dessen Vertragslaufzeit auf zwölf Monate begrenzt ist. Dadurch können Sie Ihren Stromanbieter innerhalb kurzer Zeit wechseln, sollten Sie ein günstigeres Angebot finden. Ein Vertrag mit längerer Laufzeit ist für Sie nur dann wirklich sinnvoll, wenn Sie von einer Preisgarantie profitieren.
Sollten Sie einen Vertrag mit einer kurzen Laufzeit haben und Ihr Stromversorger erhöht den Strompreis, können Sie in der Regel von dem gesetzlich geregeltem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Frist beträgt hier allerdings nur zwei Wochen und gilt ab schriftlicher Bekanntgabe der Strompreiserhöhung.
3.3. Kündigungsfrist
Innerhalb unserer Kaufberatung spielt auch die Kündigungsfrist eine wichtige Rolle. Diese ist nicht einheitlich geregelt und hängt vom jeweiligen Stromanbieter ab. Oftmals bewegt sich die Frist zwischen vier Wochen und drei Monaten. Übrigens fällt ein Umzug immer unter das Sonderkündigungsrecht, auch wenn Ihr Vertrag eine Mindestlaufzeit besitzt.
Empfehlenswert ist ein Tarif aus gängigen Strom-Tests im Internet, welchen Sie innerhalb von maximal zwölf Wochen kündigen können.