Bisherige Landesräte und Ex-Landesräte hatten übereinstimmend ausgesagt, es habe für Herberstein zuletzt eine Förderung über 2,9 Millionen Euro gegeben, aber das sei eine einmalige Zahlung und keineswegs ein erster Teilbetrag einer größeren Summe gewesen. Andrea Herberstein hatte dagegen ausgesagt, ihr seien im Zuge des "Masterplans", der einen Umbau des gesamten Tierpark beinhaltet hatte, seitens des Landes Steiermark 8,7 Millionen Euro versprochen worden.
"Das Ganze hätte bis zu 22 Millionen gekostet"
"Wie hoch hätte die Investition beim Masterplan sein sollen?", fragte Richterin Elisabeth Juschitz gleich zu Beginn Herbert Paierl. "Ein Gesamtzuschussbedarf von öffentlicher Hand in der Höhe von 8,7 Millionen Euro stand zur Debatte", antwortete der Zeuge. "Wie viel davon hätte das Land zahlen sollen?", hakte die Richterin nach. "Das war schon der Zuschussbedarf, das Ganze hätte ungefähr 17 bis 22 Millionen Euro gekostet", rechnete der Ex-Landesrat vor.
"8,7 Millionen zugesagt"
Er bestätigte, dass in Diskussionen "immer wieder diese Zahl" genannt worden sei. "Ich habe damals zu Frau Herberstein gesagt, es war ein Fehler, sich das nicht auch schriftlich geben zu lassen und sich auf Politikerzusagen zu verlassen." Er selbst sei immer davon ausgegangen, "dass die Summe von 8,7 Millionen Euro zugesagt war".
"Wieso sind dann nur 2,9 Millionen Euro geflossen?", wollte die Richterin wissen. "Ich habe das damals als die erste Tranche empfunden", meinte Paierl. "Das Gesamtkonzept um 22 Millionen Euro hat bisher in dem ganzen Verfahren aber niemand erwähnt", gab Juschitz zu bedenken. Darauf wusste Paierl auch keine Antwort. Als er mit den konträren Aussagen seiner ehemaligen Polit-Kollegen konfrontiert wurde, zuckte er mit der Schulter und meinte: "Das sind deren Angaben."
Förderungen für nicht liquiden Betrieb unzulässig
Zur Sprache kam auch die damalige Vermögenslage von Herberstein. Andrea Herberstein hatte bestritten, dass das Unternehmen damals bereits zahlungsunfähig war, aber immerhin eine "angespannte Liquiditätslage" zugegeben. "Es ist keine einzige Bilanz angeschaut worden", hielt die Richterin Paierl vor. "Das ist mir unerklärlich", meinte der Befragte. "Hätten Sie einem zahlungsunfähigen Betrieb eine Förderung gewährt?", wollte die Richterin wissen. "Das ist nicht zulässig und das wissen auch alle", beteuerte der Ex-Landesrat.
Der Prozess wird kommenden Mittwoch (28. Mai) um 9.00 Uhr mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt.
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