Bei einem Treffen der beiden Regierungschefs am Montag hatte Faymann den geplanten Ausbau des tschechischen Atomkraftwerks kritisiert. Den Atomkraftgegnern war diese Kritik offenbar zu wenig. Sie vermissten eine Kritik Österreichs an der laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Errichtung der zwei zusätzlichen Reaktoren im grenznahen Atomkraftwerk. Wenn die UVP-Bescheide vor Gericht nicht anfechtbar seien, müsse Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Tschechien einbringen.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien
Österreichs Atomkraftgegner kritisieren die Rechtsgrundlage des laufenden UVP-Verfahrens. Die EU-Kommission gab jüngst einer Beschwerde des Landes Oberösterreich gegen die derzeit laufende Umweltverträglichkeitsprüfung statt und hat gegen Tschechien ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Melker Prozess im Jahr 2000 beschlossen
Der Melker Prozess bezeichnet Vereinbarungen zum AKW Temelin, die im Jahr 2000 zwischen dem damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und seinem tschechischen Amtskollegen Milos Zeman unter Mitwirkung von EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen in Melk beschlossen wurden. Dieses "Melker Protokoll" wurde im November 2001 durch ein "Follow-up"-Abkommen in Brüssel ergänzt. Festgelegt sind darin unter anderem eine Informationshotline und ein Frühwarnsystem, eine österreichische Mess-Station in Temelin und ein Sicherheitsdialog von Experten. Aus österreichischer Sicht sind noch Sicherheitsfragen offen.
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