Der Pflegeregress ist zwar seit Jahresbeginn 2018 abgeschafft, aber noch nicht völlig: In Oberösterreich gibt es ihn noch für nichtstationäre Dienste im Behindertenbereich. Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) hat bereits im Herbst eine Lösung dafür eingeleitet, nun ist auch LH Thomas Stelzer (ÖVP) starker Fürsprecher.
Dass die Abschaffung des Pflegeregresses auch für den stationären Behindertenbereich gilt, darüber sind sich alle einig – inklusive Sozialministerium. In Oberösterreich geht es hier um etwa vier Millionen € Einnahmenausfall, die zu den Mehrkosten von 71 Millionen € für die stationäre Altenbetreuung dazukommen. Auch diese vier Millionen Euro müsse der Bund übernehmen: „Was für Menschen in der Alterspflege gilt, muss auch für Menschen mit Beeinträchtigung gelten“, so der Landeschef.
Kein Vermögenszugriff auch für ambulante Behinderten-Hilfen
Damit nicht genug: Auch Stelzer will nun einen Schritt weitergehen und auch im nicht-stationären Bereich (zum Beispiel mobile Dienste oder Assistenzleistungen) den im Landesgesetz vorgesehenen Regress, also Vermögenszugriff, bei Menschen mit Beeinträchtigung abschaffen.
Diese Abschaffung hat Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) schon Ende Oktober 2017 für notwendig erachtet und angekündigt. Im Bund mit LH Stelzer ist es nun so weit. Die entsprechende Gesetzesänderung geht nun in Begutachtung und soll rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten.
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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