Seit Freitag gilt am Wiener Praterstern das verordnete Alkoholverbot rund um die Öffi-Station. Der promillehaltige Schluck aus Flasche, Dose und Co. ist damit ab sofort nicht mehr erlaubt. Ein Alkoholverkaufsverbot gibt es jedoch nicht, Gastronomie sowie auch Würstel- und andere Imbissstände sind von der Regel ausgenommen. Noch Stunden zuvor hatte sich am Donnerstagnachmittag ein kleines Grüppchen an trinkfreudigen Demonstranten vor Ort versammelt, um ein letztes Mal öffentlich zu bechern.
An manchen Tagen hatten sich in der Vergangenheit laut Polizei bis zu 60 teils schwer alkoholisierte Menschen rund um den Praterstern aufgehalten und für so manchen Exekutiveinsatz gesorgt. Auch am Freitag patrouillierten zahlreiche Einheiten der Polizei am sozialen Brennpunkt Praterstern, wie ein krone.at-Lokalaugenschein ergab. Im Zuge einer Amtshandlung kam es zu brenzligen Szenen, als eine Bierflasche in Richtung der Beamten geworfen wurde.
So wird gestraft
Beim ersten Mal ist eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 70 Euro zu bezahlen, ein wiederholter Verstoß kostet bis zu 700 Euro. Die Polizei hat Erfahrung mit dieser Klientel und weiß, wann hart zu bestrafen ist und wann eine Wegweisung ausreicht. Ein Jahr lang gilt das Verbot nun, ehe evaluiert wird.
Verlagerung der Trinkerszene in Graz
Es ist das erste verordnete Alkoholverbot auf einem öffentlichen Platz in der Bundeshauptstadt. Als einer der Vorreiter in Sachen Verbot gilt Graz. Die Stadt hatte bereits vor elf Jahren beschlossen, dass am Hauptplatz keine promillehaltigen Getränke mehr konsumiert werden dürfen. In der steirischen Landeshauptstadt konnte man allerdings eine Verlagerung der Trinkerszene beobachten, weshalb 2012 das Verbot auf große Teile der Innenstadt sowie des Univiertels ausgeweitet wurde.
Gute Erfahrungen in Wels
Andere Entwicklungen beobachtete man hingegen in Wels. Dort wurde vor fünf Jahren ein derartiges Verbot am Busbahnhof sowie am Vorplatz des Bahnhofs eingeführt. „Wir haben damit nur gute Erfahrungen gemacht“, sagte Sicherheitsreferent Gerhard Kroiß (FPÖ). „Es ist seither viel besser geworden.“ In Linz soll demnächst ebenfalls eine erste Alkoholverbotszone eingerichtet werden - und zwar am Hessenpark, der als Drogen-Hotspot in Verruf geraten ist.
Ähnlich gute Erfahrungen konnte man auch am Bahnhof in Vorarlbergs größter Stadt Dornbirn machen, wo eine erste Alkoholverordnung bereits 2003 erlassen worden war. Nachdem der räumliche Geltungsbereich 2013 und 2016 vergrößert worden war, setzte die Stadt im April abermals eine Ausweitung und auch eine inhaltliche Verschärfung durch: War bisher nur der Konsum von Alkohol verboten, so ist es nun auch die Mitnahme in geöffneten Behältern.
Situation an Salzburger Lokalmeilen beruhigt
Bereits vor zehn Tagen trat auch am Vorplatz des Salzburger Hauptbahnhofes ein Alkoholverbot in Kraft - nach zähen und heftigen Diskussionen, die sich über Jahre zogen. Bis Mai gilt noch eine Gnadenfrist, ab dann wird bestraft. Erfahrungen mit einem derartigen Verbot konnte die Stadt bereits machen, und zwar an den Lokalmeilen Rudolfskai und Gstättengasse. Dort habe sich die Situation beruhigt, heißt es.
Alkoholverbot auch in Klagenfurt
Auch in Klagenfurt wird seit April getestet. Bis Oktober gilt das Verbot am Heiligengeistplatz beim Busbahnhof und am Lendhafen. Wie auch in Wien sind die Gastronomie wie auch Veranstaltungen ausgenommen.
„Positive Erfahrungen in Innsbruck“
Positives abgewinnen kann man dem Alkoholverbot auch in Innsbruck, wo bereits seit dem Jahr 2008 ein Verbot am Südtirolerplatz inklusive Bahnhofsvorplatz gilt. Erst im Vorjahr hatte man dieses auch auf große Teile der Innen- und Altstadt sowie den Rapoldipark ausgeweitet. Elmar Rizzoli, Leiter des städtischen Sicherheitsamtes, spricht von „positiven Erfahrungen“.
„Schritt in richtige Richtung“ in Eisenstadt
„Wir haben mit dem Alkoholverbot einen Schritt in die richtige Richtung gemacht und sind überzeugt, dass es auch weiterhin Früchte trägt“, zog auch der Bürgermeister von Eisenstadt, Thomas Steiner (ÖVP), eine bislang positive Zwischenbilanz. Das Alkoholverbot besteht bereits seit Mai 2016 und gilt für die Fußgängerzone sowie deren Nebengassen, den Colmar-Platz sowie den Esterhazy-Platz. In den seitens der Behörde genehmigten Gastgärten sowie bei öffentlichen Veranstaltungen darf jedoch weiterhin Alkohol konsumiert werden.
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