Peter Gridling hat in der Auseinandersetzung um seine Tätigkeit als Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einen „großen Erfolg“ errungen: Das Bundesverwaltungsgericht hat die im März von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ausgesprochene Suspendierung aufgehoben.
Dies teilte Gridlings Anwalt Martin Riedl am Dienstag der APA mit. Damit ist Gridling wieder Leiter des BVT. Kickl hatte ihm die Suspendierung am 13. März gleichzeitig mit der Wiederbestellungsurkunde überreicht - und Dominik Fasching, den Chef der Abteilung für strategische Analyse, mit der Leitung beauftragt.
Revision ausgeschlossen
Ordentliche Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Suspendierung gibt es keine: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat, so Riedl, eine Revision als unzulässig erklärt. Möglich wäre allenfalls eine außerordentliche Revision - wofür man den Verwaltungsgerichtshof allerdings überzeugen müsste, dass es hier um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geht.
Riedl sieht in dem „großen Erfolg“ beim BVwG einen weiteren großen Schritt zur Rehabilitierung seines Mandaten. Der Rechtsanwalt - mit großer Erfahrung im Beamten-Disziplinarrecht - ist überzeugt, dass auch die noch laufenden Ermittlungen der Wirtschafts- und Kriminalstaatsanwaltschaft positiv für den BVT-Chef ausgehen. Ermittelt wird gegen Gridling und weitere Beamte des BVT unter anderem wegen des Verdachts des Datenmissbrauchs.
SPÖ: „Großer Erklärungsbedarf bei Kickl“
Der SPÖ-Fraktionsführer im BVT-Untersuchungsausschuss, Jan Krainer, attestierte Kickl am Dienstag in einer Aussendung großen Erklärungsbedarf. Krainer war jedenfalls „gespannt, ob Kickl sein damaliges Versprechen - die Tür für Gridling stehe offen, wenn seine Suspendierung aufgehoben wird - jetzt einlöst“. Damit hätte das krisengeschüttelte Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wieder eine erfahrene Führung.
Der auf Verlangen von SPÖ, NEOS und Liste Pilz am 20. April eingesetzte Untersuchungsausschuss zur Causa BVT sei jedenfalls um einen weiteren aufklärungsbedürftigen Tatbestand reicher, meinte Krainer. Für ihn war von Anfang an „offensichtlich“, dass die von Kickl erhobenen Vorwürfe gegen Gridling nicht stichhaltig sind und es dem FPÖ-Minister um die Umfärbung der Behörde ging.
Noll: „Kickl ist nicht fähig, seine Aufgabe rechtskonform zu erledigen“
Für Liste Pilz-Justizsprecher Alfred Noll hat sich mit der Aufhebung der Suspendierung Gridlings bestätigt, dass Kickl „nicht fähig ist, seine Aufgabe als Innenminister rechtskonform zu erledigen“. NEOS-U-Ausschuss-Vertreterin Stephanie Krisper schrieb in einer Aussendung von einer „Machtübernahme mit der Brechstange“. Kickl werde sein „fragwürdiges Vorgehen“ im U-Ausschuss erklären müssen.
Kickl erklärte in einer Aussendung, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts „zu respektieren“ sei. Er werde Gridling in den kommenden Tagen zu einem persönlichen Gespräch einladen. Dieser sagte der „Tiroler Tageszeitung“, dass schon am Mittwoch - also nur einen Tag nach der Aufhebung der Suspendierung - wieder seinen Dienst antreten werde. Das Innenministerium sei davon bereits in Kenntnis gesetzt worden.
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