„Mit sofortiger Wirkung“ ist jenes Schreiben des früheren niederösterreichischen SPÖ-Tierschutzlandesrates Maurice Androsch zur Eindämmung ritueller Schlachtungen aufgehoben, das in der Vorwoche nicht nur national, sondern auch in der internationalen Presse für Aufregung gesorgt hatte. Die zuständigen Behörden in Niederösterreich wurden am Freitag über eine neue Regelung dieser Religionsausübung informiert. In dem zwsichen dem amtierenden Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) akkordierten Schreiben wird eindeutig festgehalten, dass Abnehmer koscheren Fleisches nicht namentlich erfasst werden sollen. Zudem wird auch ausgeführt, wie der Bedarf geprüft werden kann.
In dem am Freitag ergangenen Schreiben zu „§ 32 Tierschutzgesetz (TSchG) - Schlachten ohne Betäubung vor dem Blutentzug (Rituelle Schlachtung)“ heißt es etwa explizit: „Es ist keinesfalls erforderlich, zum Nachweis des Bedarfs Namenslisten von Endverbrauchern zu führen.“ Ersatzlos gestrichen wurden Punkte wie: „Es ist in jedem Einzelfall von der Behörde zu prüfen, ob die Plausibilität des Bedarfs gegeben ist!“ und „Bereits bei Antragstellung, also vor der Durchführung der rituellen Schlachtung, muss feststehen, dass die betäubungslose Schlachtung zur Deckung des persönlichen konkreten Bedarfs erforderlich ist“.
Die Überprüfung seitens der Behörden wird ebenfalls erläutert: „Die Plausibilität dieser Angaben kann durch die behördliche Würdigung von z. B. vorgelegten Rechnungen, Bestätigungen anerkannter Religionsgemeinschaften, Angaben über Bestell- und/oder Abgabemengen (Anzahl Tiere oder produziertes Fleisch), Durchschnittsbedarf bzw. vorliegende Erfahrungswerte erfolgen. Die zuständige Behörde kann, bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten im Verfahren, auch weitere Ermittlungsschritte setzen.“
Mikl-Leitner: „Besonders sensibles Thema“
Mikl-Leitner betonte am Freitag: „Es handelt sich um ein besonders sensibles Thema. Und mit der heutigen Klarstellung an die Behörden ist auch eine daran angepasste Vorgehensweise gesichert. Es muss besondere Voraussetzungen für das Schächten geben. Eine Registrierung einzelner Abnehmer wird es in Niederösterreich aber sicher nicht geben.“
Waldhäusl: „Schächten aus Tierschutzgründen zurückdrängen“
Waldhäusl kommentierte das neue Informationsschreiben mit folgenden Worten: „Für mich ist wichtig, dass das Schächten aus Tierschutzgründen im Land so weit wie möglich zurückgedrängt wird. Ich möchte auch keine ,Schächtexporte‘.“ Dazu brauche es strenge Kontrollen, zudem müssten die Behörden die Möglichkeit haben, in Verdachtsfällen weitere Ermittlungen zu führen, was in der neuen Verordnung festgelegt ist.
Israelitische Kultusgemeinde: „Blaue Sommerhetze beenden“
Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Oskar Deutsch, bedankte sich für das „Einschreiten“ Mikl-Leitners und äußerte Kritik an der FPÖ. Mit dem „Verbreiten von Unwahrheiten über das Schächten hat die FPÖ zwar Verunsicherung in Österreich geschürt und der Republik international geschadet“, Mikl-Leitner habe nun aber ein „Machtwort“ gesprochen, zeigte sich Deutsch erfreut. Das Schächten sei im Judentum streng geregelt, wobei die Regeln dem Schutz der Tiere dienten und „in weiten Teilen strengere Kriterien als das österreichische Tierschutzgesetz vorsehen“. „Jetzt sollte die blaue Sommerhetze beendet werden“, appellierte Deutsch an die Freiheitlichen.
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