Unions-Recht verletzt
Österreich beruft gegen das „Atom-Urteil“
Kaum ist Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) zurück aus ihrer Babypause, erklärt sie der Atomlobby erneut den Kampf. Mit einer Berufung gegen das EuGH-Urteil zum britischen Atommeiler Hinkley Point, für dessen Ausbau mit Steuergeld Europas Höchstrichter - wie berichtet - grünes Licht gegeben hatten.
„Unsere Juristen haben das in den letzten Wochen im Detail geprüft. Wir sehen intakte Chancen für eine Berufung. Atomkraft ist für mich keine Zukunftstechnologie, wir gehen daher diesen Weg konsequent weiter und geben unseren Kampf nicht auf“, versichert Köstinger Es könne nicht sein, dass Atomkraft mit Steuergeldern, egal aus welchem Land, mitfinanziert werde. Eine Klage Österreichs gegen Staatsbeihilfen wurde im Juli in erster Instanz abgewiesen.
Im konkreten Fall will man dem AKW Hinkley Point fixe Abnahmetarife für den produzierten Strom ermöglichen, dazu noch staatliche Kreditgarantien von bis zu 17 Milliarden britische Pfund. Köstinger wird die Berufung in der kommenden Sitzung des Ministerrats am Mittwoch beschließen lassen, um sie dann im Namen der Bundesregierung einzubringen.
Das Papier ist so gründlich ausgearbeitet worden, dass sich die EU-Höchstrichter vermutlich schwertun werden, sich dem heimischen Einspruch zu widersetzen. Unter anderem wird angeführt, dass die Förderung und Errichtung neuer Atomkraftwerke nicht dem erforderlichen gemeinsamen Unions-Interesse dient. Auch gelte das Argument vom „relevanten Wirtschaftszweig“ nicht. Nach Ansicht Österreichs ist dem Strom aus Wasserkraft, Windkraft und Sonnenenergie der Vorzug zu geben.
Mark Perry und Christoph Matzl, Kronen Zeitung/krone.at
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