Die angekündigte Kontrolle der burgenländischen Regeln für die Mindestsicherung durch den Verfassungsgerichtshof (siehe Seite 30) lässt die heimische Landesregierung kalt. Soziallandesrat Norbert Darabos erklärt: „Diese Entscheidung war zu erwarten. Eine bundeseinheitliche Regelung fehlt leider noch immer.“
Bereits im April wurde die niederösterreichische Regelung zur Mindestsicherung von den Höchstrichtern gekippt, nun gerät auch die heimische Verordnung, mit zahlreichen Übereinstimmungen, ins Visier des Verfassungsgerichtshofes. Die Probleme: Die Aufenthaltsdauer im Inland sei kein sachliches Kriterium für die Gewährung geringerer Leistungen und eine Deckelung für Großfamilien auf 1500 Euro ebenso nicht, meinen die Juristen. Bis Ende November soll nun eine endgültige Entscheidung darüber fallen. Für die rot-blaue Landesregierung kein Grund zur Sorge. Soziallandesrat Darabos verweist auf die bestehende Sachlage: „Wir nehmen die Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof zur Kenntnis. Versprochen wurde, dass der Bund bis Ende Juni selbst ein Gesetz vorlegt. Passiert ist aber bislang nichts.“
Das aktuelle Gesetz wurde übrigens bereits im Jahr 2017 mit den Stimmen der VP und FP im Landtag beschlossen. Und im Frühjahr eine einheitliche Lösung gefordert. Diese Parteien bilden bekanntlich auf Bundesebene auch die Bundesregierung in Wien.
Josef Poyer, Kronen Zeitung
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