Die Europäische Kommission hat Österreich nach dem Beschluss zur Indexierung der Familienbeihilfe mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht. „Sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekannt gemacht ist, würde die Kommission nicht zögern, von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen“, so EU-Kommissionssprecher Christian Wigand am Mittwoch.
Die grundsätzliche Position der EU-Kommission sei bekannt, sagte der Sprecher in Brüssel. „Eine Indexierung ist nach dem EU-Recht nicht erlaubt, das hat auch der EuGH (Europäischer Gerichtshof, Anm.) bestätigt. Es ist eine Frage der Fairness: Wenn Arbeitnehmer ihre Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen, können sie auch dieselben Beihilfen erwarten“, so Wigand. Die EU-Behörde nehme zur Kenntnis, dass der österreichische Nationalrat eine gesetzliche Regelung zur Indexierung der Familienbeihilfe verabschiedet habe. Die EU-Kommission werde das Gesetz nun genau auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht hin überprüfen.
Türkis-Blau findet Indexierung nicht diskriminierend
Die türkis-blaue Regierung will die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anpassen und ist der Meinung, dass dieses Vorhaben im Einklang mit dem Europarecht steht und nicht diskriminierend ist.
Dass diese Neuregelung europarechtlich hält, war bereits im Vorfeld nicht nur von der Opposition bezweifelt worden. Auch die EU-Kommission hatte bereits Skepsis geäußert, ebenso der Präsident des EuGH.
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