Abgaben-Streit

Wien bricht Verhandlungen mit Airbnb ab

Wien
31.10.2018 12:22

Die Stadt Wien hat am Mittwoch die Verhandlungen mit der Online-Vermieterplattform Airbnb abgebrochen. Dabei geht es um eine Regelung, wie die Abführung der sogenannten Ortstaxe sichergestellt werden kann. Airbnb sei hier auf „keine unserer wesentlichen Forderungen“ eingegangen, begründete Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) die Vorgangsweise.

Mehr als ein Jahr lang wurde um eine Lösung in der Causa gerungen. Hintergrund ist die Novelle des Wiener Tourismusförderungsgesetzes aus dem Vorjahr, womit neue Bestimmungen für Online-Plattformen eingeführt wurden. Herzstück hierbei ist die verpflichtende Datenübermittlung an die Stadt, um die Abführung der vorgeschriebenen Ortstaxe sicherzustellen. Als Alternative können die Anbieter Vereinbarungen mit dem Rathaus treffen, um etwa die Ortstaxe selbst einzuheben und gesammelt an die Stadtkasse abzuführen.

Eine solche Vereinbarung war auch zwischen Airbnb und Wien geplant. Nun drückte die Stadt auf die Stopptaste. „Grund dafür ist, dass wesentliche Vertragserfordernisse - wie das Akzeptieren österreichischen Rechts oder irgendeine Kontrollmöglichkeit über die Korrektheit der überwiesenen Ortstaxe-Summe - von Airbnb bis heute abgelehnt werden“, argumentierte Hanke in einer Aussendung. Das Unternehmen habe sich unter anderem nicht dazu bereit erklärt, personenbezogene Daten in Verdachtsfällen offenzulegen. Auch zu einer Auskunft, ob zu einer genannten Adresse Ortstaxe eingezogen und abgeführt werde, sei der Zimmervermittler nicht bereit, hieß es.

(Bild: airbnb.at)

Strafen bei Nicht-Übermittlung von Daten
Nach dem Scheitern einer eigenen Vereinbarung - wie sie die Stadt etwa im August mit „HomeAway“ abgeschlossen hatte - muss Airbnb nun also auf herkömmlichem Wege der gesetzlichen Pflicht der Datenübermittlung nachkommen. Sollte dies nicht passieren, „wird ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren gegen Airbnb eingeleitet“, betont man im Finanzressort. Das bedeutet im Übertretungsfall 38 bis 2100 Euro Geldstrafe pro nicht geliefertem Datensatz.

Für Inserenten von Wohnungen oder Zimmern auf Airbnb bringt der Verhandlungsstopp grundsätzlich keine Änderungen. Sie müssen jetzt schon über ein Ortstaxekonto die entsprechende Gebühr abführen. Eine Sondervereinbarung mit Airbnb hätte dank gesammelter Einhebung und Überweisung jedoch weniger Verwaltungsaufwand für den einzelnen Vermieter bedeutet.

(Bild: APA/Helmut Fohringer)

Airbnb bedauert Abbruch
Airbnb bezeichnete den Abbruch der Ortstaxe-Verhandlungen als „sehr bedauerlich“. Man stehe aber „selbstverständlich für eine Fortsetzung der Gespräche zur Verfügung, denn die Erfahrung aus zahlreichen anderen Städten zeigt, dass eine automatisierte, digitale Lösung sehr gut funktioniert“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. „Alle von der Stadt Wien vorgebrachten Punkte sind für uns gangbar“, wurde versichert. Die Stadt habe die Verhandlungen jedoch leider „vorzeitig abgebrochen“.

Airbnb sei schon 2016 - also noch vor der Gesetzesnovelle - proaktiv mit Vorschlägen auf die Stadt zugegangen. Und die vom Unternehmen angebotene Lösung funktioniere bereits in mehr als 400 Städten und Regionen, betont der Anbieter. Im deutschsprachigen Raum bestünden bereits Vereinbarungen in Deutschland (Frankfurt und Dortmund) sowie in den Schweizer Kantonen Zürich, Zug und Baselland. In Frankreich wiederum ziehe man in 23.000 Gemeinden im Zuge einer nationalen Vereinbarung die Tourismusabgabe für die Kommunen von den Gästen auf Airbnb ein.

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