Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat der Forderung der beiden Landeshauptleute Markus Wallner (ÖVP, Vorarlberg) und Peter Kaiser (SPÖ, Kärnten) nach Mitsprache für Länder und Gemeinden bei der Entscheidung über humanitäres Bleiberecht für Asylwerber eine Abfuhr erteilt. Das derzeitige System gewährleiste eine umfassende Klärung, ob eine Person dieses Aufenthaltsrecht bekomme, so Kickl am Dienstag. Eine Übertragung der Entscheidungskompetenz würde „einen Rückschritt in Richtung uneinheitliche Entscheidungspraxis bedeuten“. Für allfällige Nachprüfungen gebe es die Höchstgerichte.
Ausnahmeregeln hat die Bundesregierung bereits im September ausgeschlossen, als eine Debatte über Asylwerber entbrannte, die bei ihrer Abschiebung in einem Lehrverhältnis standen. Den Ball hatten ÖVP und FPÖ den Verwaltungsrichtern zugespielt. Sie hätten nun die Kompetenz, humanitäres Bleiberecht zu gewähren, erklärte Kickl gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“.
Dreijähriger von Mutter getrennt
Wallner hatte seine Forderung Anfang November nach einem Abschiebe-Debakel in Sulzberg (Bregenzerwald) deponiert, bei dem ein Dreijähriger von seiner schwangeren Mutter getrennt worden war, die aufgrund des Stresses kollabiert und ins Krankenhaus gebracht worden war. Mittlerweile konnten das Kind und sein Vater wieder nach Vorarlberg zurückkehren und die armenisch-iranischen Familie wurde wieder vereint. Die Möglichkeit der Einflussnahme, die es vor 2014 gab, sei gut gewesen, so der Vorarlberger Landeschef. Damit hätte ein Fall wie jener in Sulzberg verhindert werden können. Wallners Forderung hatten sich kurz darauf Kärntens Landeshauptmann Kaiser und Kardinal Christoph Schönborn angeschlossen.
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