Die FPÖ will das Kopftuchverbot an Volksschulen durchziehen, und zwar „mit oder ohne Opposition“. Wie berichtet, war am Dienstag die Debatte über die geplante Gesetzesänderung vollends aus dem Ruder gelaufen. So machte die ÖVP in Richtung SPÖ klar, dass man nicht über ein Integrationspaket verhandeln werde, und bekommt diesbezüglich auch Rückendeckung seitens der FPÖ. „Wir sind keine Vollstreckungsdemokratie“, konterte daraufhin die SPÖ. Indes ist fix: Wird künftig gegen das Kopftuchverbot verstoßen, droht eine Strafe von bis zu 440 Euro.
Das Kopftuchverbot an Volksschulen wird also durchgeboxt, mit oder ohne Unterstützung der Opposition. Um vor allem SPÖ und NEOS aber doch noch von der Maßnahme zu überzeugen, hat FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz der Opposition am Dienstag einen Entwurf des Initiativantrags übermittelt. „Ich biete der SPÖ an, den Antrag in aller Ruhe zu prüfen und doch die Zustimmung zu einer Verfassungsmehrheit zu geben“, erklärte Rosenkranz dazu.
Keine Verhandlungen über Integrationspaket
Der Initiativantrag wird laut FPÖ am Donnerstag im Plenum eingebracht, damit die Opposition ausreichend Zeit zur Prüfung hat. Verhandlungen über das von der SPÖ geforderte Integrationspaket schloss Rosenkranz indes aus: „Hier geht es um eine ganz klare Maßnahme zum Schutz von Kindern, und die werden wir umsetzen - mit oder ohne Opposition.“ Die geplante Änderung des Schulunterrichtsgesetzes bedarf einer Zweidrittelmehrheit und damit der Zustimmung vonseiten der SPÖ oder der NEOS.
„Lassen uns nicht auf Tauschhandel ein“
Auch Regierungskoordinator und Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) bekräftigte, dass man sich nicht auf einen „Tauschhandel“ einlassen werde. Man lade die Opposition aber ein, dem vorliegenden Gesetzestext zuzustimmen, so Hofer.
Forderungen „nicht ganz nachvollziehbar“
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hatte noch am Montag betont, dass man eine „breite rechtliche Absicherung“ des Verbots anstrebe. Sollte eine Verfassungsmehrheit allerdings nicht möglich sein, sei auch eine einfachgesetzliche Verabschiedung möglich. Am Mittwoch lehnte er dann die von der Opposition geforderte Junktimierung des Kopftuchverbots mit anderen Materien ab. Dies sei „nicht ganz nachvollziehbar“. Es gebe bereits viele Integrationsmaßnahmen. „Man muss das Rad nicht neu erfinden“, sagte Faßmann.
440 Euro Geldbuße oder Ersatzfreiheitsstrafe
Wird gegen das geplante Kopftuchverbot verstoßen, ist vorgesehen, dass die Eltern künftig innerhalb von maximal vier Schultagen zu einem Gespräch in die Schule vorgeladen werden und über ihre Verantwortung aufgeklärt werden. Die Teilnahme ist verpflichtend. Bei weiteren und nachhaltigen Übertretungen des Verbots kann die Bezirksverwaltungsbehörde dann gegen die Erziehungsberechtigten eine Strafe von bis zu 440 Euro verhängen.
Wird die Geldbuße nicht bezahlt, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängt, heißt es im Regierungsentwurf. Die Bestimmung beruhe auf einer sorgfältigen Grundrechtsabwägung, wobei die Rechte des Kindes im Vordergrund stehen, begründen ÖVP und FPÖ ihre Initiative.
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