Der Europäische Gerichtshof hat die oberösterreichische Mindestsicherungsregelung mit Kürzungen für befristete Asylberechtigte gekippt. In dem Urteil vom Mittwoch heißt es, dass das EU-Recht einer nationalen Regelung entgegensteht, die vorsieht, Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht geringere Sozialhilfeleistungen zu geben als österreichischen Staatsangehörigen. Der Richterspruch bedeutet auch einen Dämpfer für die Pläne der Bundesregierung.
Seit Juli 2016 erhalten in Oberösterreich subsidiär Schutzberechtigte und befristet Asylberechtigte deutlich weniger Mindestsicherung als dauerhaft Asylberechtigte, die hier österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Für Familien gibt es maximal 1500 Euro. Eine von dieser Regelung betroffene afghanische Familie hat dagegen Beschwerde eingereicht, ihr Anwalt argumentiert, dass die oberösterreichische Rechtslage europarechtswidrig sei.
Landesverwaltungsgericht wandte sich an EuGH
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) wandte sich diesbezüglich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser sollte klären, ob laut EU-Richtlinie befristet Asylberechtigte so zu behandeln sind wie subsidiär Schutzberechtigte oder wie Personen mit dauerhaftem Asylstatus bzw. österreichische Staatsbürger.
Während das LVwG der Ansicht ist, dass befristet Asylberechtigte wie österreichische Staatsbürger zu behandeln seien, stützte der Verfassungsdienst des Bundes die oberösterreichische Regelung. Die EU-Richtlinie stehe einer nationalen Regelung nicht entgegen, die „hinsichtlich der Modalitäten der Leistungsgewährung“ zwischen dauerhaft und vorerst vorübergehend aufenthaltsberechtigten Asylberechtigten sowie subsidiär Schutzberechtigten „insofern differenziert, als auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der jeweiligen Personengruppe Bedacht genommen wird“.
Landesregierung will Sozialsystem schützen
Die türkis-blaue Regierung in Oberösterreich sah in der Kürzung der Mindestsicherung für befristete Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte einen wesentlichen Beitrag, die Attraktivität ihres Bundeslandes als Zielgebiet für Flüchtlinge zu senken und das Sozialsystem vor Überforderung zu schützen.
Dämpfer für Pläne der Bundesregierung
Brisant ist die EuGH-Entscheidung nicht nur für Oberösterreich, sondern auch für den Bund: Die Regierung um Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) will ja eine bundesweite Einschränkung der Mindestsicherung für Ausländer etablieren. Und dabei sollte das oberösterreichische Modell als Vorbild dienen.
Die türkis-blauen Pläne wurden bereits vor dem Sommer in Eckpunkten ausgearbeitet - das Gesetz dafür lässt aber weiterhin auf sich warten. In Details sind sich ÖVP und FPÖ noch nicht ganz einig. Die Reaktion der Regierung auf das EuGH-Urteil fällt nun verhalten aus: Man werde es berücksichtigen, damit bald eine rechtskonforme Reform präsentiert wird, hieß es aus dem Kanzleramt.
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