Jugenschutzgesetz Neu:

Rauchen österreichweit ab 18, neue Ausgehzeiten

Österreich
22.11.2018 15:48

Man war lange um eine österreichweite Vereinheitlichung bemüht - am Donnerstag wird nun im Wiener Landtag eine Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Diese greift beim Thema Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten.

„Die österreichweite Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen war Wien schon seit vielen Jahren ein großes Anliegen - wir haben ja mit Niederösterreich und Burgenland bereits seit einiger Zeit harmonisierte Bestimmungen. Umso erfreulicher ist, dass der gemeinsame Beschluss der Bundesländer vom Frühjahr 2018 im Wiener Landtag umsetzt wird“, betont der Wiener Landesjugendrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Donnerstag via Aussendung.

„Nur Gesamtpaket macht Sinn“
Wie er weiter ausführte, herrsche Einigkeit darüber, dass nur „ein Gesamtpaket Sinn macht, in dem der Umgang mit Alkohol sowie die unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Ausgehzeiten nahezu vereinheitlicht sind“.

Jürgen Czernohorszky (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Jürgen Czernohorszky

Konkret werden folgende Änderungen im Jugendschutzgesetz beschlossen:

  • Das Rauchen von Zigaretten, ihrem elektronischen Pendant, E-Shishas sowie Wasserpfeifen und der Konsum von gebranntem Alkohol ist künftig ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. Zuvor galt in Wien ein Rauchverbot für Jugendliche unter 16 Jahren. 
  • Eine weitere Änderung gibt es bei den Ausgehzeiten. Jugendliche bis 14 Jahre dürfen künftig bis 23 Uhr unterwegs sein, Teenager bis 16 Jahre bis 1 Uhr nachts. Ab einem Alter von 16 Jahren gibt es dann keine Beschränkungen mehr, heißt es.

„Wichtig, Jugendliche auf Gefahren aufmerksam zu machen“
Wien
, so Czernohorszky, habe immer auf ein verstärktes Engagement des Bundes in der Gesundheitsprävention gedrängt - „denn die Vorbildwirkung der auf Bundesebene getroffenen Beschlüsse beim Thema Rauchen ist fatal“. Und weiter: „Auch darum war es uns so wichtig, dass noch mehr in die Prävention investiert wird, um Jugendliche auf die Gefahren des Rauchens aufmerksam zu machen!“

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