Nach VfGH-Entscheid

Doppelstaatsbürger: Wien stellt Verfahren ein

Wien
18.12.2018 10:02

Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu österreichisch-türkischen Staatsbürgerschaften zieht bereits jetzt Konsequenzen nach sich: Die Stadt Wien will „ähnlich gelagerte“ Verfahren möglichst „rasch“ für Betroffene positiv beenden.

Der VfGH hatte einem Mann recht gegeben, dem der Passentzug gedroht hatte und der dagegen vorgegangen war. So hatte sich der betroffene Kläger bereits vor 40 Jahren in Österreich niedergelassen und besitzt seit 1996 den österreichischen Pass. Weil sein Name jedoch auf einer angeblichen türkischen Wählerevidenzliste auftauchte, ging die Wiener Landesregierung davon aus, dass der Betroffene die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen hatte. 

(Bild: APA/Georg Hochmuth)

Etliche Verfahren wegen Wählerevidenzliste eingeleitet
Das Höchstgericht hatte nun unter anderem festgehalten, dass es nur eine Vermutung sei, dass der Inhalt eines verwendeten Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe. Wegen dieser Liste waren bundesweit etliche Verfahren eingeleitet worden. Viele Betroffene beklagten sich daraufhin, nicht beweisen zu können, die türkische Staatsbürgerschaft zurückgegeben zu haben, weil die dortigen Behörden nicht kooperierten.

Rund 18.000 Fälle in Wien anhängig
Wien reagierte nun auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes: So teilte der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung mit, dass Betroffene bereits in den kommenden Wochen über die Beendigung der Verfahren informiert werden. Insgesamt sind bzw. waren in Wien rund 18.000 Fälle anhängig. Positiv beendet werden wohl nun die meisten. Denn der „absolut überwiegende“ Teil sei ähnlich gelagert wie jener, der nun vom Verfassungsgerichtshof entschieden wurde. Das erläuterte ein Sprecher von Czernohorszky. 34 Verfahren sind bereits negativ rechtskräftig beendet worden, hieß es.

Jürgen Czernohorszky (Bild: Reinhard Holl)
Jürgen Czernohorszky

„Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis klargestellt, dass die von der FPÖ übermittelte Liste kein taugliches Beweismittel für den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ist. Ich bin erfreut darüber, dass der Verfassungsgerichtshof in dieser für die Betroffenen belastenden und existenzbedrohenden Situation rasch entschieden hat“, lobte der Stadtrat die Entscheidung der Verfassungsrichter: „Mir war es von Beginn an wichtig, dass die Behörden in dieser Angelegenheit sorgfältig und zügig handeln, damit die Betroffenen Rechtssicherheit haben.“

Kritik übte der Ressortchef an den Freiheitlichen: „Der FPÖ ging es stets darum, zu verunsichern, zu spalten und ein politisches Spiel auf dem Rücken von Tausenden Menschen zu spielen. Es ist bezeichnend für das Rechtsverständnis der FPÖ, dass Klubobmann (Johann, Anm.) Gudenus nun auch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nicht ernst nimmt.“ Gudenus hatte am Montag bekräftigt, dass die Liste aus Sicht der FPÖ authentisch sei. Man sei überzeugt, dass sie der türkischen Wählerevidenz entspreche.

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