Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu österreichisch-türkischen Staatsbürgerschaften sorgt kurz vor Weihnachten noch für weiteren politischen Zündstoff: Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) will nämlich nach dem Urteilsspruch laut einem Medienbericht die Verleihung neuer österreichischer Staatsbürgerschaften an Türken fürs Erste aussetzen. Und die FPÖ ist mit dieser Forderung nicht allein: Regierungspartner ÖVP ließ Dienstagabend im Vorfeld des Ministerrats wissen, dass die Prüfung auch dieser Option Wunsch der Bundesregierung sei.
Derzeit gebe es keine Behördenzusammenarbeit mit der Türkei, daher wisse man nicht, ob die Kandidaten nicht vielleicht auch türkische Staatsbürger seien, so Straches Begründung für die Forderung nach einer Aussetzung der Verleihung österreichischer Staatsbürgerschaften an Türken gegenüber der Tageszeitung „Die Presse“.
Strache: „Offenlegung wäre doch Selbstverständlichkeit“
Wichtig sei, dass die Türkei ihre offiziellen Listen bei möglichen Einbürgerungen in Österreich offenlege: „Das wäre doch eine Selbstverständlichkeit.“ Doch die Türkei habe die Zusammenarbeit einseitig aufgekündigt. „Das kann nicht sein, dass es keine Behördenzusammenarbeit gibt, da geht es auch um Abkommen, an die sich die Türkei nicht hält“, so der Vizekanzler. Solange es keine Kooperation gebe, sollten die Staatsbürgerschaftsverleihungen eben ausgesetzt werden. Es handle sich dabei um einen politischen Vorstoß, erklärte ein Sprecher Straches auf Nachfrage der APA. Wie dies rechtlich gehandhabt werden soll und ob dazu eine Gesetzesänderung angedacht werde, sei noch offen.
Auch ÖVP will Aussetzung prüfen
Die ÖVP signalisierte noch am Dienstabend ebenfalls Interesse an einer möglichen Aussetzung der Staatsbürgerschaftsverleihung an Türken. Die Prüfung auch dieser Option sei Wunsch der Bundesregierung, hieß es dazu. „Die Regierung war sich in der heutigen Koordinierungssitzung einig, dass Innenminister Herbert Kickl den Auftrag hat, das Thema zu lösen, das durch das VfGh-Erkenntnis entstanden ist“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme aus dem Büro von ÖVP-Regierungskoordinator Gernot Blümel. „Es sind nun alle rechtlichen Optionen unter Einbeziehung der Bundesländer zu prüfen, das kann auch eine Aussetzung der Verleihung der Ö-Staatsbürgerschaft sein.“
Der VfGH hatte einem Mann recht gegeben, dem der Passentzug gedroht hatte und der dagegen vorgegangen war. So hatte sich der betroffene Kläger bereits vor 40 Jahren in Österreich niedergelassen und besitzt seit 1996 den österreichischen Pass. Weil sein Name jedoch auf einer angeblichen türkischen Wählerevidenzliste auftauchte, ging die Wiener Landesregierung davon aus, dass der Betroffene die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen hatte.
Das Höchstgericht hatte nun unter anderem festgehalten, dass es nur eine Vermutung sei, dass der Inhalt eines verwendeten Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe. Wegen dieser Liste waren bundesweit etliche Verfahren eingeleitet worden. Viele Betroffene beklagten sich daraufhin, nicht beweisen zu können, die türkische Staatsbürgerschaft zurückgegeben zu haben, weil die dortigen Behörden nicht kooperierten.
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