Die Entscheidung wird auch für andere Gemeinden richtungsweisend sein: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat am Freitag überraschend die Beschwerde einer Pharmazeutin abgewiesen, der die Hausapotheke von Allgemeinmediziner Farhad Dianat ein Dorn im Auge war. Sie ist damit ab sofort wieder geöffnet.
Dass nach wochenlanger Zwangspause die Hausapotheke von Farhad Dianat in der Einarztgemeinde Scheifling wieder geöffnet ist, erleichtert vor allem die Patienten. Aber auch der ursächlich Betroffene freut sich über das verfrühte Weihnachtsgeschenk: „Ich habe meine Apotheke sofort wieder aufgemacht. Ich begrüße die rasche Entscheidung“, sagt Dianat. Und weiter: „Ich freue mich vor allem für meine Patienten. Ab sofort können sie bei mir wieder ihre Medikamente bekommen.“
Gericht hat entschieden
Das Landesverwaltungsgericht mit Sitz in Graz hat in der Tat effektiv gearbeitet: Innerhalb eines Monats wurden die Argumente aller beteiligten Streitparteien sowie sämtliche vorangegangene Behörden-Entscheidungen gesichtet - um letztendlich auf 38 Seiten zu dem Schluss zu kommen, „dass die Zurücknahme der Hausapotheken-Bewilligung voraussetzt, dass die neue öffentliche Apotheke auch tatsächlich in Betrieb genommen wurde“. Dies ist aber in Scheifling bekanntlich nicht der Fall, die Apotheke besteht nur auf dem Papier.
Sechs Wochen Einspruchsfrist
Eine weitere Verhandlung zu dem Thema dürfte damit vom Tisch sein, ursprünglich hatte man ja mit einem Termin im Jänner gerechnet. Auch ist gegen die jüngste Entscheidung keine ordentliche Revision zulässig, möglich wäre allerdings eine außerordentliche; die Frist hierfür beträgt sechs Wochen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.