Immer mehr Österreicher sind als Folge zahlreicher Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zum Adelsaufhebungsgesetz von 1919 von Namensänderungen betroffen. Denn die Behörden gehen nun nicht nur gegen Adelsnamen vor, sondern auch gegen solche, die nur so klingen. Prominentestes Beispiel ist wohl Bundespräsident Alexander Van der Bellen.
So entschied der Verfassungsgerichtshof etwa im März 2018, dass der Schweizer Name „von der Alm“ - welcher laut dem Namensträger lediglich auf eine Herkunftsregion im Kanton Zürich hinweist - wegen des damit verbundenen Anscheins einer adeligen Herkunft verboten ist. Ebenso gilt das Verbot, wenn das „von“ Verbindungswort eines mehrgliedrigen Nachnamens (z. B. „X von Y“) ist, entschied der VfGH gegen einen Beschwerdeführer im vergangenen Jahr, berichtet die „Presse“ am Montag.
Mittlerweile werden von den Behörden auch Namen geändert, die fremdsprachigen Ursprungs sind und beispielsweise ein französisches „de“ oder das ungarische „y“ enthalten. Beides sind in den Herkunftsländern keine Hinweise auf einen Adelstitel. Wenn ein „de“ verboten ist, so könnte das durchaus auch für das niederländische „van“ gelten. Auch die Vorfahren von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, von denen der Nachname stammt, lebten in Holland. Es bleibt also abzuwarten, ob auch der Bundespräsident um sein „Van“ zittern muss.
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