Die Bezirkshauptmannschaft greift Gastronom Alfred Güll aus Orth an der Donau an. Vor allem dass er Fluchtlichter im Gastgarten anbringen musste, versteht er nicht. Denn das benachbarte Schloss sei hell erleuchtet, und Straßenlaternen würden immer brennen. Die Behörde kontert: „Die Sicherheit der Kunden geht vor.“ Auch um die Blitzschutzanlagen wird diskutiert.
Alfred Güll hat an der Außenwand auf Anordnung der Bezirksbehörde eine Exit-Notbeleuchtung anbringen müssen. Er erkennt darin keinen Sinn: „Erst wenn Schlossbeleuchtung und Straßenlaternen gleichzeitig ausfallen und zur selben Zeit Wolken den Mond bedecken, wäre dieser Fluchtweganzeiger notwendig. Und das kommt ja so gut wie nie vor.“ Auch der Blitzschutzbescheid ärgert den Wirt: „Jedes Gebäude neben meinem Restaurant ist höher. Dass eine Anlage daher nicht nötig ist, haben mir sogar Feuerwehr und andere Experten bestätigt!“
„Die Auflagen sind zum einen ein Sicherheitsstandard, wie ihn auch die Bautechnikverordnung gesetzlich vorgibt. Zum anderen sind sie zum Schutz der Gäste unbedingt erforderlich. Wenn unser Gutachter dies aufgrund seines Sachverstands und unter Bewertung der örtlichen Situation so feststellt, dann werden die entsprechenden Auflagen von uns so vorgeschrieben.
Hier wird also nicht nach Sonne, Mond und Sternen vorgegangen, sondern zum Schutz von Menschen und einheitlichen Sicherheitsstandards, die geprüft werden und für alle gleich gelten“, entgegnet Bezirkshauptmann Martin Steinhauer. Auch die Vorwürfe zum Blitzableiter entkräftet der Behördenleiter: „Die Auflage zur Blitzschutzanlage datiert rechtskräftig aus dem Jahr 2001. Erst 17 Jahre später wurde sie erfüllt.“ Güll hat sich dennoch auf Steinhauers Beamten eingeschossen: „Ich bin nicht der einzige Gewerbetreibende, dem von dem Herrn das Leben mit unnötigen Auflagen erschwert wird.“
Mark Perry, Kronen Zeitung
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