„Die Ferkel-Fabrik“ lautete der Titel einer „Steirerkrone“-Reportage über den größten Schweinestall Österreichs in Hainsdorf. 45.000 Ferkel werden dort jährlich „produziert“. Der europäische Markt erfordere solche Dimensionen, beteuerte Geschäftsführer Franz Reinisch.
EU erlaubt keine „Verjährungsfristen“
Dass seit den Anfängen 2003 zwar die Baubewilligungen vorlagen, aber keine Umwelt-Prüfung, rief schon 2015 den Naturschutzbund auf den Plan. Doch das Land Steiermark lehnte eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wegen angeblich verstrichener Fristen ab. Der Fall landete schließlich beim Verwaltungsgerichtshof. Der stellte nun erneut klar, dass es laut EU-Recht keine Fristen gibt, die eine UVP obsolet machen – und lehnte die Revision der Betreiber ab.
Eine „Rüge für das Land Steiermark“ sieht darin Anton Sutterlüty von der Initiative SteirerInnen gegen Tierfabriken. Und auch Umweltanwältin Ute Pöllinger hat deutliche Worte: „Es ist ein rechtlicher Missstand. Eine UVP ist grundsätzlich nötig.“
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