Diese Nachricht sorgte am Mittwoch in ganz Österreich für Entsetzen: Ein 34-jähriger türkischer Staatsbürger tötete einen 49-jährigen Beamten der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn mit einem Stich in den Hals. Nachdem bekannt wurde, dass gegen den Türken 2009 ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen wurde, kamen viele Fragen auf. krone.at sucht nach Antworten.
Der Tatverdächtige war bei der Polizei vor dem schrecklichen Vorfall kein unbeschriebenes Blatt. In der Vergangenheit war er bereits mehrmals durch Delikte wie etwa Einbrüche in Erscheinung getreten. 2009 erfolgte dann das dauerhafte Aufenthaltsverbot. So weit, so bekannt.
Abschiebeschutz trotz Aufenthaltsverbot
Doch warum konnte sich der 34-Jährige in Österreich aufhalten und einen Beamten töten? Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) versucht in einer Aussendung, einige Fragen zu beantworten. So heißt es etwa, dass aufgrund von geltendem EU-Recht „trotz eines Aufenthaltsverbots bei Asylantragsstellung ein Asylantrag zu prüfen und ein Asylverfahren einzuleiten“ sei. Der Antragsteller habe demnach „ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht und einen faktischen Abschiebeschutz“, so das BFA.
Zudem seien durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs Aufenthaltsverbote zeitlich befristet, weshalb es ein solches gegen den Tatverdächtigen bei genauerer Prüfung vermutlich gar nicht mehr geben hätte dürfen. Das Asylverfahren stehe daher aktuell über dem Aufenthaltsverbot „und der Asylantrag ist anzunehmen und zu prüfen“.
Abschiebung auch bei negativem Asylbescheid nicht möglich
Weiters wird in der Aussendung erklärt, dass eine Abschiebung auch bei einem negativen Ergebnis des Asylverfahrens nicht möglich gewesen wäre. Der Türke habe im Verfahren „sensible Angaben“ gemacht. Demnach sei er „Angehöriger der kurdischen Volksgruppe“, weshalb eine „Außerlandesbringung nicht mit Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar“ gewesen wäre.
„Das bedeutet, dass selbst nach Ausstellung eines negativen Asylbescheids im vorliegenden Fall letztendlich aufgrund der möglichen Unzulässigkeit einer Abschiebung eine Duldung ausgesprochen hätte werden müssen.“ Deshalb sei es auch nicht zur Schubhaft gekommen. Diese könne nämlich „nur zur Sicherung der Außerlandesbringung verhängt werden“.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will sich nun auf EU-Ebene für eine Debatte über das Asylrecht starkmachen und über die „Schieflage“ reden, wie er im „Krone“-Interview erklärt.
Sicherheitslandesrat: „Es gibt null Toleranz für solche Gewalttaten“
Der Vorarlberger Sicherheitslandesrats Christian Gantner (ÖVP) fordert, dass das Asylverfahren für den Türken rasch beendet werden muss. „Ein schnelles Handeln ist zum Schutz der Bevölkerung notwendig“, betonte er in einer Aussendung. Die Strafbehörden ersuchte er, mit aller Härte des Gesetzes vorzugehen.
„Es gibt null Toleranz für solche Gewalttaten“, stellte der Landesrat fest. An Innenminister Kickl wandte er sich mit dem Anliegen, „eine rasche Beendigung des Aufenthaltsrechts dieses Gewalttäters zu prüfen und dessen Ausweisung zu veranlassen“. Wer in Vorarlberg und Österreich leben wolle, müsse sich an die hiesige Werte- und Rechtsordnung halten. „Vor allem Gewalt ist in keiner Form zu dulden. Wer das nicht einsehen will und massiv dagegen verstößt, für den ist hier kein Platz“, so Gantner.
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