Steinhaus am Semmering

Leeres Flüchtlingsheim kostet monatlich 45.000 €

Österreich
11.02.2019 18:25

45.000 Euro Miete pro Monat für ein leeres Gebäude: Die Asylwerberunterkunft „Haus Semmering“ in Steinhaus am Semmering ist zwar stillgelegt, wird aber in den kommenden Jahren noch hohe Kosten verursachen. Der Mietvertrag kann nämlich bis 2029 nicht gekündigt werden, weil ein 15-jähriger Kündigungsverzicht vereinbart wurde, wie aus einer Anfragebeantwortung des Innenministeriums an die SPÖ hervorgeht.

Die Unterkunft ist zwar seit Jahresbeginn stillgelegt. Die monatliche Miete in der Höhe von 45.000 Euro muss weiterhin berappt werden. Wie hoch die zusätzlichen Betriebskosten sein werden, könne nicht abgeschätzt werden, sie würden sich aber jedenfalls aufgrund der Stilllegung reduzieren, heißt es aus dem Büro von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).

Die Aufregung im Ort war 2014 sehr groß, als das Erholungsheim der Gewerkschaft kurzerhand in eine Asylunterkunft umgestaltet wurde. Nun steht es leer. (Bild: Martin A. Jöchl)
Die Aufregung im Ort war 2014 sehr groß, als das Erholungsheim der Gewerkschaft kurzerhand in eine Asylunterkunft umgestaltet wurde. Nun steht es leer.

Vertrag noch unter Mikl-Leitner abgeschlossen
Warum eine Auflösung des Mietvertrages nicht möglich ist? Die Betreuungsfirma ORS Service GmbH (noch unter ÖVP-Ministerin Johanna Mikl-Leitner) hat mit der Haus Semmering Hotelbetriebs GmbH einen temporären Kündigungsverzicht vereinbar - und zwar über eine Dauer von 15 Jahren. Der Mietvertrag kann also erst unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist „frühestens mit Wirkung per 31. Dezember 2029 gekündigt werden“, räumt das Innenressort ein.

Handschlag zwischen Bürgermeister Reinhard Reisinger (SPÖ) und der damaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner kurz nach der Eröffnung im Herbst 2014 (Bild: Martin Jöchl)
Handschlag zwischen Bürgermeister Reinhard Reisinger (SPÖ) und der damaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner kurz nach der Eröffnung im Herbst 2014

Nachdem die Unterkunft rein rechtlich nicht geschlossen, sondern nur stillgelegt ist, kann man sie zumindest „innerhalb kürzester Zeit“ wieder in Betrieb nehmen, wenn es Bedarf gibt, betonte das Ministerium.

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