Auf der Suche nach einem Ausweg aus der Karfreitags-Krise hat sich die Regierung am Dienstag mit den christlichen Kirchen auf eine neue Regelung für den Karfreitag geeinigt. Der Feiertag, der nach einem EuGH-Urteil allen Arbeitnehmern zusteht, wird gestrichen. Stattdessen soll es jetzt einen Rechtsanspruch auf einen „persönlichen Feiertag“ geben, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss. Der Gewerkschaftsbund spricht von einer Verhöhnung der Arbeitnehmer, die Arbeiterkammer von einem „Schlag ins Gesicht“. Damit war die Aufregung rund um die Einigung aber noch nicht vorbei: Denn die Regierung mit der Streichung des Karfreitag-Feiertags auch in den Generalkollektivvertrag eingreifen. Dort wird neben dem zusätzlichen Feiertag für Protestanten (Karfreitag) auch jener für Juden (Jom Kippur) geregelt, der aber bleiben soll.
Der Einigung vorangegangen waren Gespräche mit Vertretern der evangelischen und der römisch-katholischen Kirchen mit den Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ). Die nun gefundene Lösung: Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden - mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht.
Der Urlaubstag muss drei Monate zuvor angemeldet werden, für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert. Sollte der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers dennoch an diesem selbst gewählten „persönlichen Feiertag“ seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.
Regierung: „Klarheit und Rechtssicherheit“
Die am Dienstag gefundene Lösung schaffe laut Blümel und Hofer „Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EuGH-Urteils“. Ein „persönlicher Feiertag“ ermögliche die Religionsausübung für alle, hieß es.
Den Eingriff in den aus den 1950er-Jahren stammenden Generalkollektivvertrag begründete Blümel bei einer Pressekonferenz am Nachmittag damit, dass die dort vorgesehene exklusive Feiertagsregelung für einzelne Religionen im Licht des EuGH-Urteils diskriminierend sei: „Das wäre auf Basis des EuGH-Urteils auch gar nicht anders möglich.“
Hofer meinte, der Generalkollektivvertrag werde damit verbessert, weil künftig jeder Arbeitnehmer das Recht erhalte, sich an einem ganz bestimmten Tag - seinem „persönlichen Feiertag“ - Urlaub zu nehmen. Den Protestanten gehe es aber ohnehin nicht um einen zusätzlichen Urlaubstag, sondern darum, am Karfreitag den Gottesdienst feiern zu können, meinte er.
Bischofkonferenz begrüßt Regelung
Die Österreichische Bischofskonferenz begrüßt die vorgeschlagene Regelung für den Karfreitag. „Es ist erfreulich, dass eine Lösung gefunden wurde, die für Evangelische und Altkatholiken akzeptabel ist und ihnen ermöglicht, den Karfreitag als Feiertag in gewohnter Weise zu begehen“, sagte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka.
„Positive Lösung mit Wermutstropfen“
Auch Michael Bünker, Bischof der Evangelischen Kirche A. B., begrüßt die Regelung. Positiv sei, dass die sehr umstrittene Variante mit dem halben Feiertag ab 14 Uhr „vom Tisch“ sei und „dass nun Evangelische die Möglichkeit haben, den ganzen Karfreitag als ihren Feiertag zu begehen“.
Als „Wermutstropfen“ bezeichnete Bünker allerdings die Tatsache, „dass dieser selbstgewählte Feiertag aus dem bestehenden Urlaubskontingent zu nehmen ist“.
AK: „Schlag ins Gesicht“ der Arbeitnehmer
Heftige Kritik kommt von der Arbeiterkammer. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der ArbeitnehmerInnen“, schrieb AK-Präsidentin Renate Anderl in einer Aussendung. Statt allen einen Feiertag zu lassen, müsse nun für einen Feiertag ein Urlaubstag verbraucht werden. „Damit wird allen Protestanten, Methodisten und Altkatholiken ein Feiertag genommen, den sie vorher hatten“, so Anderl. Das sei eine einseitige Lösung, bei der nur die Wirtschaft profitiere, und respektlos gegenüber den Arbeitnehmern.
Gewerkschaft spricht von Verhöhnung
Scharfe Kritik kommt vom Österreichischen Gewerkschaftsbund. Der leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz spricht von einer Verhöhnung der Arbeitnehmer. Er verweist darauf, dass die Arbeitnehmer schon jetzt einen Rechtsanspruch darauf haben, lange im Vorhinein angekündigten Urlaub nehmen zu dürfen. Unklar ist ihm allerdings noch, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf den Generalkollektivvertrag hat. Denn dieser sehe für Protestanten nämlich einen Feiertag vor, so Achitz.
Wirtschaftskammer und Handel erfreut
Angetan ist hingegen die Wirtschaftskammer von der neuen Karfreitagsregelung. Ihr Generalsekretär Karlheinz Kopf sieht einen „vernünftigen Kompromiss und eine salomonische Lösung eines sehr komplexen Sachproblems“. Es liege nun ein klarer Plan am Tisch, der auch die Wirtschaft nicht überfordere und Rechtssicherheit gewährleiste. In der Praxis werde niemand schlechter gestellt.
Zufrieden ist auch der Handel: „Am Karfreitag, einem sehr umsatzstarken Tag für den heimischen Handel, können die Geschäfte in Österreich geöffnet bleiben - und das ist gut so“, zeigt sich der Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer, Peter Buchmüller, angetan.
Auch die Industriellenvereinigung zeigte sich mit der Neuregelung einigermaßen zufrieden. Nun müsse auch im Endergebnis sichergestellt werden, dass das Gesetz praxisgerecht und tatsächlich ohne Mehrbelastung „der im harten internationalen Wettbewerb stehenden heimischen Unternehmen“ ausgestaltet werde, hieß es.
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