Der Post droht im Zuge der Daten-Affäre weiteres juristisches Ungemach: Die Plattform Cobin Claims strebt eine Sammelklage vor einem Zivilgericht an. Den Betroffenen soll auf Basis eines EuGH-Urteils ein ideeller Schadenersatz von 3000 Euro pro Person zukommen, wie der Verein am Freitag mitteilte.
Der Post AG wird vorgeworfen, statistisch hochgerechnete Daten zu den Parteipräferenzen ihrer Kunden an Dritte weiterverkauft zu haben. Auch die durch die Post bereits erfolgte Löschung der Daten sieht Cobin Claims als problematisch an. „Aus unserer Rechtsansicht ist die Post dazu verpflichtet, Daten aus der Vergangenheit zur Verfügung zu stellen. Durch die vorsätzliche Löschung der Daten muss es vor einem zivilgerichtlichen Verfahren zu einer Beweislastumkehr kommen und die Post müsse sich von dem Vorwurf erst freibeweisen“, so der für den Fall betraute Rechtsanwalt Robert Haupt.
Kritik gab es von Cobin Claims auch am Vorgehen der Datenschutzbehörde. Diese hatte die Datenspeicherung zur möglichen Parteiaffinität als unrechtmäßig befunden und die Post AG dazu aufgefordert, die Daten zu löschen. Dadurch sei es „quasi zu einer behördlich legitimierten ,Beweismittelvernichtung‘ gekommen“. Durch die Löschung der Daten kann die Weitergabe an Dritte nicht mehr verfolgt oder rechtlich geltend gemacht werden.
Daten-Löschung laut Post „rechtskonform“
Die Post sieht sich indes rechtlich auf solidem Boden: „Die Löschung der Daten ist aus unserer Sicht, auch auf Anordnung der Datenschutzbehörde, rechtskonform erfolgt. Ein neuerliches Auskunftsersuchen würde zu diesem Zeitpunkt nur zu einer Leermeldung führen.“
In einem ersten Schritt der Sammelklags-Aktion sollen Betroffene nämlich ein schriftliches Auskunftsbegehren an die Post AG einreichen. Dadurch soll die Post Informationen zur personalisierten Datenerhebung preisgeben. In einem zweiten Schritt soll dann der Schadenersatz eingeklagt werden.
3000 Euro ideeller Schadenersatz
Die Klage sieht einen ideellen Schadenersatz von 3000 Euro für jeden Geschädigten vor. „Diese 3000 Euro sind keine Hausnummer, sondern leiten sich von anderen rechtskräftigen Urteilen ab“, so Oliver Jaindl, Obmann von Cobin Claims. Aus Sicht der Plattform sind bis zu 2,2 Millionen Bürger betroffen.
Für die Finanzierung des Verfahrens wurden Gespräche mit dem deutschen Prozessfinanzierer FORIS AG geführt. Bei einem Prozessgewinn steht diesem ein Anteil des Erfolgs zu. Cobin Claims selbst beteuert, gemeinnützig zu handeln und keine Erfolgsprämien einzufordern.
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