Die Karfreitags-Diskussion ist um eine Facette reicher. Denn just den Fall jenes Arbeitnehmers, der die heiße Debatte auslöste, schickt der Oberste Gerichtshof in die 1. Instanz zurück. Der Kläger fordert Feiertagsentgelt - ungeklärt ist, ob er solches beantragt hat.
Zur Erinnerung: Der Kläger hat kein religiöses Bekenntnis und löste mit seiner Forderung, den Karfreitag extra bezahlt zu bekommen, den Pallawatsch bis zum EuGH aus! Der erkannte eine Diskriminierung – der Karfreitag ist für Evangelische der höchste Feiertag im Jahr, bis vor Kurzem hatten sie automatisch frei –, an die sich nun auch der Oberste Gerichtshof und die Gesetzgebung halten müssen.
Weil aber das Arbeits- und Sozialgericht nicht geklärt hatte, ob der Mann diesen freien Tag im Vorhinein bei seinem Arbeitgeber angemeldet hat, muss es nun erneut entscheiden. Am neuen Gesetz ändert es nichts.
Chaos um Karfreitag
Die Debatte um die künftige Regelung des Karfreitags hatte gehörig Staub aufgewirbelt und sorgt nach wie vor für Unmut. Hatte die Regierung zunächst eine Lösung in Form eines halben Feiertages angedacht, wurde dies in letzter Sekunde doch noch über Bord geworfen. Der Karfreitag als Feiertag wurde gestrichen, einen gesetzlichen Anspruch gibt es für niemanden mehr, Evangelische wie auch Altkatholiken verlieren damit ihren gesetzlichen Feiertag. Wer dennoch frei haben möchte, muss sich einen Urlaubstag nehmen - und zwar aus dem bestehenden Anspruch.
Wie zuletzt allerdings bekannt wurde, könnte es künftig doch Ausnahmen von der Regel geben - nämlich für so manchen Beamten. Dies werde derzeit von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) geprüft. Zudem geben auch mehrere Städte ihren Mitarbeitern heuer frei.
Kronen Zeitung und krone.at
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