43 Millionen Euro

Wieder mehr Geld für unsere Parlamentsparteien

Österreich
20.03.2019 21:40

Türkis-Blau hat am Mittwoch die Erhöhung der Parteienförderung um zwei (statt den gesetzlich vorgesehenen 7,8) Prozent beschlossen. Auch die Wahlkampfkostengrenze sowie die Grenzwerte für die Offenlegung von Parteispenden werden erhöht. Neu ins Gesetz geschrieben wird, dass künftig die Zuschüsse des Bundes an die im Parlament vertretenen Parteien jährlich inflationsangepasst werden. 

Bis dato stieg die Parteienförderung nur, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung den Schwellenwert von fünf Prozent überschritten hat - was heuer der Fall gewesen wäre. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte im Jänner gefordert, die Anhebung neuerlich auszusetzen, was bei der FPÖ aber auf Widerstand stieß. Sie forderte im Gegenzug das Verbot hoher Parteispenden. Der türkis-blaue Kompromiss: Die Inflationsanpassung fällt heuer zwar geringer aus (zwei statt 7,8 Prozent), findet dafür aber künftig jährlich statt.

Bundeskanzler Kurz (links), Vizekanzler Strache (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Bundeskanzler Kurz (links), Vizekanzler Strache

Parteien erhalten heuer 43 Millionen Euro
In Summe erhalten die Parteien damit heuer gut 43 Millionen Euro - um rund 590.000 Euro mehr - vom Bund. Davon fließen 9,9 Millionen Euro an die ÖVP, 8,49 Millionen Euro an die SPÖ und 8,21 Millionen Euro an die FPÖ. Die NEOS erhalten 1,85 und die Liste Jetzt (vormals Liste Pilz) 1,58 Millionen Euro. Die Sonderförderung für die EU-Wahl wird von 2,0 auf 2,04 Euro pro Wahlberechtigtem erhöht. Das bringt in Summe rund eine Viertelmillion Euro mehr. Sie wird nach der Wahl entsprechend der Stimmenanzahl vergeben.

Auch Wahlkampfkostengrenze angehoben
Die Wahlkampfkostengrenze beträgt derzeit sieben Millionen Euro und wurde von ÖVP und FPÖ bei der Nationalratswahl um mehrere Millionen Euro überschritten. Mit der jetzigen Erhöhung steigt die Grenze um 140.000 Euro an. Die sofortige Offenlegung von Großspenden ist künftig erst ab 51.000 Euro (bisher 50.000 Euro) verpflichtend, Spenden ab 3570 Euro (bisher 3500 Euro) müssen einmal jährlich offengelegt werden. Gelten sollen die neuen Grenzwerte ebenso wie die höhere Parteienförderung - nach dem Beschluss im Nationalratsplenum nächste Woche - rückwirkend mit 1. Jänner.

Wahlplakate von ÖVP und FPÖ bei der Nationalratswahl 2017 (Bild: APA/Roland Schlager)
Wahlplakate von ÖVP und FPÖ bei der Nationalratswahl 2017

Von der Opposition kommt Kritik
ÖVP und FPÖ gehen davon aus, dass der von ihnen eingebrachte Gesetzentwurf Einsparungen in Millionenhöhe bewirkt. Das bezweifelten die NEOS: Der Einsparungseffekt wäre nur ein vorübergehender, kritisierten sie und forderten ein Einfrieren der Förderung. Ihr Antrag fand keine Mehrheit. Die Liste Jetzt (vormals Liste Pilz) plädierte für eine Halbierung der Förderung. Die SPÖ forderte wirksame Geldbußen für Parteien, die die Wahlkampfkostengrenze überschreiten. Dieser Antrag wurde laut Parlamentskorrespondenz von den Koalitionsparteien mit einem Vertagungsantrag in die Warteschleife geschickt.

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