Schockierende Szenen spielten sich am 3. März nach dem Spiel des SK Sturm gegen den LASK ab: Wie berichtet, ging ein 40-Jähriger mit Faustschlägen und Tritten auf ein Paar los, verletzte es schwer. Nun hat sich herausgestellt, dass es sich beim Verdächtigen um einen steirischen Ex-National- und Bundesrat handelt!
Mit 0:3 ging am 3. März der SK Sturm gegen den LASK in der Merkur Arena unter. Diese Niederlage dürfte nicht jeder verkraftet haben. Denn gegen 22.30 Uhr kam es beim Taxistand der Merkur Arena zu einer Gewalttat. Dem Ganzen ging eine verbale Auseinandersetzung in einem Lokal voraus, auch Alkohol soll reichlich geflossen sein. Eine 38-jährige Grazerin und ihr Freund aus der Weststeiermark (35) soll, „Rapid“ gerufen haben. Das schmeckte einem Sturm-Fan nicht, er rastete völlig aus! Beim Taxistand des Stadions soll er die beiden mit Faustschlägen und Tritten gegen den Kopf, auch, als sie schon am Boden lagen, malträtiert haben, dann rannte er davon. Was der brutalen Aktion zusätzlich Brisanz verleiht: Der Verdächtige ist ein ehemaliger steirischer National- und Bundesrat der ÖVP!
Opfer schwer verletzt liegen gelassen
Anstatt sich um den bewusstlosen Niedergeschlagenen – er erlitt unter anderem einen Kieferbruch – und die geschockte, ebenso schwer verletzte Frau (sie wurde operiert) zu kümmern, flüchtete er.
Tatzeugen alarmierten die Polizei, gaben aber nur eine vage Personsbeschreibung ab. Trotz allem gelang es den Beamten, den ehemaligen Politiker unweit des Tatortes zu schnappen. Da er allerdings leugnete und der Tatbestand nicht geklärt werden konnte, blieb der Polizei nichts anderes übrig, als ihn auf freien Fuß zu setzen. Am 25. März klickten dann doch die Handschellen. Weil er anhand eines Videobeweises entlarvt werden konnte. Zeugen sagten nämlich aus, dass auf seinem Sturm-Dress die Nummer seines Alters abgedruckt sei. Volltreffer! Auch die Opfer konnten ihn bei einer Gegenüberstellung eindeutig identifizieren.
Wie die Staatsanwaltschaft Graz auf „Krone“-Anfrage bestätigt, sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Er ist nun geständig, sei betrunken gewesen und hätte sich bedroht gefühlt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung!
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