Es war tagelang das bestimmende Thema in der Steiermark: Nach einer missglückten Herzoperation im Grazer LKH zog die KAGes die Reißleine und stellte Transplantationen vorerst ein. Am Donnerstag wurde nun Strafanzeige gegen die damals behandelnden Ärzte bei der Staatsanwaltschaft Graz eingebracht.
Am 17. Mai 2016 wurde bei Drago Stelcer eine Herztransplantation vorgenommen, fünf Tage später war er tot. Laut dem Erstgutachter passierte bei der Operation eine Verletzung des Spenderherzens, die aus chirurgisch-technischer Sicht nicht erklärbar ist. Auch soll laut dem Gutachter die Kommunikation der beiden Operationsteams unzureichend gewesen sein, da die beiden Herzen zeitgleich entnommen wurden. So musste Drago Stelcer das beschädigte Spenderherz eingesetzt werden.
„Unzureichende Kommunikation“
Karin Prutsch, Anwältin der Witwe, wirft den behandelnden Ärzten jetzt ein grob fahrlässiges Verhalten vor: Laut einem Gutachten aus dem Schlichtungsverfahren sei der Todesfall auf „grob fahrlässiges Organisationsverschulden, chirurgisch-technisches Versagen sowie eine vollkommen unzureichende Kommunikation unter den Operationsteams zurückzuführen“. Dem Strafgesetzbuch nach droht bei grob fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
„Überweisung an anderes Fachzentrum“
Ein weiterer Punkt betrifft die Fallzahlen (2016 und 2017 gab es an der Uniklinik nur die Herztransplantation von Drago Stelcer). Hier nimmt Prutsch die KAGes in die Pflicht: „Dem Krankenanstaltenträger war schon länger bekannt, dass ausschließlich Kliniken mit Operationen im zweistelligen Bereich über die notwendige Routine verfügen. Hier wurde es unterlassen, die Patienten zur Wahrung der Patientensicherheit an andere Fachzentren in Österreich zu überweisen.“
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