Das Verfahren wegen Körperverletzung gegen jene Schweizerin, die zu Silvester ihrem Angreifer nach einer Grapschattacke am Rathausplatz in Wien die Nase gebrochen hatte, ist nun fallen gelassen worden. „Ihr wurde gerechtfertigte Notwehr zugebilligt“, teilte Staatsanwältin Judith Ziska mit.
Der Fall ließ kurz nach Jahreswechsel die Wogen hochgehen: Nachdem ein 20-jähriger Afghane der Frau an das Gesäß gegriffen hatte, hatte sich die Schweizerin (21) reflexartig umgedreht und mit der Faust zugeschlagen. Der junge Mann blutete danach heftig und wurde ins Spital gebracht. Nicht nur er, sondern auch die Frau wurden nach dem Vorfall angezeigt - obwohl der Grapscher zuvor schon andere Frauen sexuell belästigt hatte.
Staatsanwaltschaft: Gewaltausübung war legitim
Doch nun steht fest: Die junge Frau, die mit Freundinnen den Silvesterpfad besucht hatte, muss nicht mit einer Strafe rechnen. „Das Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass die Frau davon ausgegangen ist, dass sie unmittelbar zuvor von ihm berührt wurde“, erklärte Ziska. Die von der 21-Jährigen ausgeübte Gewalt sei legitim gewesen. Sie habe mit dem Faustschlag in angemessener Weise einen Angriff auf ihre sexuelle Integrität und Selbstbestimmung - äußerst erfolgreich - abgewehrt.
Doch ein Wermutstropfen bleibt: Auch der Verdächtige wird nicht belangt. Die Schweizerin konnte den Angreifer nicht zweifelsfrei wiedererkennen, deswegen wurde auch sein Verfahren eingestellt. „Es konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, ob er sich der sexuellen Belästigung schuldig gemacht hat“, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
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