Niederlage für Wehsely

KH Nord: Millionen-Regress bloß ein Fake?

Wien
17.04.2019 12:02

Die Geschichte des Wiener Großspitals KH Nord ist um eine gerichtliche Facette reicher: Nachdem die Wiener NEOS gemutmaßt hatten, dass die damalige Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) darüber im Bilde war, dass die kolportierte Regressforderung von 200 Millionen Euro eine „unrichtige Buchung“ darstellt, konterte die Ex-Ressortchefin mit einem Antrag auf Unterlassung - der jedoch abgewiesen wurde.

Laut NEOS scheiterte Wehsely in erster Instanz mit der am Handelsgericht eingebrachten Klage auf Einstweilige Verfügung. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, die Möglichkeit dagegen zu berufen, habe die ehemalige Stadträtin noch, hieß es. Nach Ansicht der pinken Rathauspartei ist die Entscheidung aber sehr eindeutig ausgefallen.

(Bild: Zwefo)

Laut dem Urteil haben die „beschönigten“ Regressforderungen im Oktober 2016 den Zweck erfüllt, den Wiener Gemeinderat und die „Steuern zahlende Öffentlichkeit“ ruhig zu stellen. Damit sei verhindert worden, dass ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für das KH Nord offengelegt werden musste. „Es ist anzunehmen, dass die Klägerin in ihrer kontrollierenden und weisungsbefugten Funktion als Stadträtin (...) über diese Vorgänge aufgrund von Berichten der KAV-Vorstände und durch Diskussionen mit Mitgliedern des Aufsichtsgremiums wusste und diese zumindest gut geheißen hat“, heißt es in der Entscheidung.

(Bild: Peter Tomschi)

Regressforderung war „illusorisch“
Anlass für die Auseinandersetzung war eine Sachverhaltsdarstellung, die die NEOS der Staatsanwaltschaft übermittelt hatten. „Anhaltspunkt ist die offenbar missbräuchliche Aufstellung des KAV Wirtschaftsplans 2018. In diesem Wirtschaftsplan befindet sich die Position von 200 Millionen Euro für Regressforderungen beim KH Nord-Bau. Wie zahlreiche Zeugen in der Untersuchungskommission bestätigt haben, war diese Summe von 200 Millionen Euro von Anfang an illusorisch“, hieß es in einer Aussendung. Die Anklagebehörde solle klären, ob Wehsely davon gewusst habe.

„Rückschlag für Sonja Wehsely“
Der Wiener NEOS-Klubchef Christoph Wiederkehr befand am Mittwoch: „Die abgewiesene Einstweilige Verfügung ist ein Rückschlag für Sonja Wehsely. Es wird ihr nicht gelingen, uns einzuschüchtern. Wir NEOS sehen uns als Anwälte der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - es ist unsere Pflicht, einerseits die politische Verantwortung in der Untersuchungskommission zu klären, andererseits aber auch Verdachtsmomente auf strafrechtlich relevantes Verhalten der Staatsanwaltschaft zu melden.“

Christoph Wiederkehr, NEOS (Bild: NEOS Wien)
Christoph Wiederkehr, NEOS

Weitere Klage am Laufen
Laut NEOS läuft auch noch eine Klage Wehselys auf Widerruf wegen Kreditschädigung. Diese sei noch nicht vom Tisch, hieß es. Möglich sei hier auch, dass es zu einer Verhandlung komme.

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