Zum 58. Mal
Die EU-Richtlinie soll die Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben bei Zugang zu Beschäftigung, Berufsbildung, den Arbeitsbedingungen und betrieblichen Sozialsystemen gewährleisten. In der Richtlinie ist auch der Grundsatz gleicher Entlohnung verankert.
Ein System beruflicher Einstufung muss demnach auf gemeinsamen Kriterien für Männer und Frauen beruhen, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts auszuschließen.
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