EU-Gerichtshof:

CETA-Handelsabkommen ist mit EU-Recht vereinbar

Ausland
30.04.2019 10:38

Das CETA-Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Gutachten. Belgien hatte den EU-Gerichtshof um Klärung ersucht, insbesondere zu dem in dem Abkommen enthaltenen Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS).

Das Abkommen sieht die Errichtung eines Gerichts und einer Rechtsbehelfsinstanz sowie auf längere Sicht eines multilateralen Investitionsgerichtshofs vor. Es ist geplant, ein Investitionsgerichtssystem (Investment Court System, ICS) zu schaffen. CETA war im September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Damit fallen Zölle auf 98 Prozent aller Produktgruppen weg, die zwischen der EU und Kanada gehandelt werden. Belgien hatte das Abkommen wegen des Widerstands aus der Region Wallonie anfänglich nicht mitgetragen, dann aber doch unterzeichnet und ein Gutachten vom EuGH verlangt.

In Österreich hatten sich rund 560.000 Bürger in einem Volksbegehren gegen das Abkommen ausgesprochen, das von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung unterstützt wird.

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