Der Nationalrat wird über die Auslieferung des FPÖ-Abgeordneten Markus Tschank frühestens am Donnerstag kommender Woche (13. Juni) entscheiden. Es geht um den Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung. Die Aufhebung der Immunität gilt als fix, will doch Tschanks eigene Partei zustimmen, wie es am Mittwoch aus dem FPÖ-Klub hieß. Tschank, von Beruf Anwalt, war in mehreren Vereinen der FPÖ aktiv, die rund um den Ibiza-Skandal und die Aussagen von Heinz-Christian Strache zur Parteienfinanzierung ins den Fokus gerieten.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will wegen der seit dem „Ibiza-Video“ im Raum stehenden verdeckten Parteienfinanzierung im Umfeld der FPÖ ermitteln und hat den Nationalrat um die Aufhebung der Immunität Tschanks gebeten. Es geht um den Verdacht der Untreue. Für Tschank gilt die Unschuldsvermutung.
Geldflüsse nicht nachverfolgbar
Tschank, bis zur Übernahme der Funktion durch Hubert Fuchs am Dienstag designierter Finanzreferent der FPÖ, war in mehreren Vereinen aktiv, die Spenden in Höhe von mehreren 100.000 Euro kassiert haben. Dass Geld an die Partei geflossen sein könnte, weisen die Vereine zurück und haben entsprechende Gutachten von Wirtschaftsprüfern vorgelegt. Woher das Geld gekommen ist, ist aber nach wie vor nicht bekannt.
Termin noch nicht fixiert
Im Immunitätsausschuss liegen nun zwei Anträge auf Auslieferung Tschanks. Wie Ausschussvorsitzender Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) sagte, gibt es zwar noch keinen Termin für den Ausschuss. Er geht aber davon aus, dass man sich entweder nach dem Nationalratsplenum am 12. Juni oder tags darauf mit der Causa befassen wird.
Die Abstimmung im Nationalrat wäre dann frühestens am 13. Juni möglich, oder aber in den Juli-Plenarsitzungen. Im FPÖ-Klub betont man, dass man für umfangreiche und rasche Aufklärung eintrete und dem Auslieferungsbegehren daher zustimmen werde.
Kein Auslieferungsantrag gegen Gudenus
Kein Thema im Ausschuss ist die Auslieferung des früheren FP-Abgeordneten Johann Gudenus. Feichtinger sagte diesbezüglich, er wisse nicht, ob es einen Auslieferungsantrag der WKStA gegeben habe. Dem Ausschuss zugewiesen wurde er jedenfalls nicht, denn mit dem Mandatsverzicht Gudenus‘ sei auch dessen Immunität erloschen.
Die Ermittlungen der WKStA gehen auf das vor drei Wochen bekannt gewordene „Ibiza-Video“ zurück, in dem Gudenus mit dem zurückgetretenen FP-Obmann Heinz-Christian Strache über verdeckte Parteienfinanzierung spricht. Demnach sollen im Wahlkampf 2017 mehrere vermögende Personen zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro über parteinahe Vereine an die FPÖ geschleust haben, um die Meldepflicht von Großspenden an den Rechnungshof zu umgehen.
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