Wird ein ruppiger Wahlkampf erwartet, dauert es nicht lange, bis eine Partei für ein Fairnessabkommen eintritt. Die ÖVP geht nun sogar einen Schritt weiter und will sogenanntem Dirty Campaigning gleich durch ein schärferes Gesetz einen Riegel vorschieben.
Wer als Wahlwerber oder Partei künftig ab dem Stichtag der Wahl bis zur Wahl Handlungen setzt, die einem fairen Wahlkampf widersprechen, soll belangt werden können. Konkret heißt es in dem der „Krone“ vorliegenden Antrag, den die Partei am Donnerstag im Nationalrat einbringen will, dass es künftig möglich sein soll, als Geschädigter Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz geltend zu machen. Zur Sicherung dieser Ansprüche sollen auch einstweilige Verfügungen erlassen werden können.
In dem Antrag wird außerdem definiert, wann ein Wahlkampf nicht fair ist: nämlich wenn etwa falsche Tatsachen behauptet oder verbreitet werden oder der Name eines Wahlwerbers oder einer Partei missbräuchlich verwendet wird.
„Silberstein-Methoden der SPÖ dürfen sich nicht wiederholen“
Die Gesetzesinitiative begründet die Partei laut Antrag damit, dass diese „vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre notwendig erscheint“. „Wir wollen einen fairen Wahlkampf, die Silberstein-Methoden der SPÖ dürfen sich nicht wiederholen“, sagt ÖVP-Klubobmann August Wöginger zur „Krone“.
Sandra Schieder, Kronen Zeitung
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