„Navi-Ausweicher“, Lkw

Fahrverbote: Deutschland will Österreich klagen

Tirol
24.06.2019 12:45

Die Tiroler Fahrverbote vom vergangenen Wochenende haben nun den deutschen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf den Plan gerufen: Er bereitet nach eigenen Angaben wegen der verhängten Beschränkungen im Transitverkehr eine Klage gegen die Republik Österreich vor. Das Verhalten Tirols sei „wenig nachbarschaftlich“, findet auch Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder, der das juristische Vorhaben des Ministers unterstützt.

Die Klage werde sich sowohl gegen die Lkw-Blockabfertigung als auch die jüngsten Fahrverbote auf Tiroler Straßen abseits der Autobahnen richten, sagte Scheuer am Montag. Dem Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) warf er vor, aus dem Thema eine „richtige Politkampagne“ gemacht zu haben. Die jüngsten Verbote wies er „aufs Schärfste“ zurück. Man müsste den Warenverkehr in Europa einstellen, wenn sich jeder so verhielte wie Tirol.

(Bild: Christof Birbaumer, Archivbild, Krone KREATIV)

Scheuer verwies auf die Bemühungen Deutschlands, mehr Güter im Brenner-Transit von der Straße auf die Schiene zu bringen. Am 1. Juli wolle er dazu im oberbayrischen Rosenheim die Pläne für eine neue Bahntrasse vorstellen, um mehr Züge „schonend“ durch das Inntal zu leiten. „Leider“ habe man in Tirol jetzt die „politischen Kampagnenelemente“ des Themas entdeckt.

Deutschlands Verkehrsminister Andreas Scheuer (Bild: APA/AFP/TOBIAS SCHWARZ)
Deutschlands Verkehrsminister Andreas Scheuer

Bayerns Ministerpräsident Söder von Tirol „enttäuscht“
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder begrüßte die von Scheuer angekündigten juristischen Schritte ausdrücklich. Es könne nicht sein, dass vom EuGH die geplante deutsche Auto-Maut gestoppt und gleichzeitig in Österreich „die Durchfahrt abgeriegelt“ werde. Die Maßnahmen haben nach Ansicht Söders den Hauptzweck, sicherzustellen, dass „auch wirklich jeder zahlt“. Er sei vom Vorgehen der Tiroler „enttäuscht“, zumal man seit Jahren mit ihnen in verkehrspolitischen Angelegenheiten im Gespräch sei.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (Bild: AFP )
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder

Die Tiroler Verkehrsbeschränkungen seien dazu geeignet, das nachbarschaftliche Verhältnis zu belasten, kritisierte der bayrische Regierungschef weiter. Söder sprach von einer „sehr nationalistischen Idee“ und einem „Rückfall in die Kleinstaaterei“. Bayern werde im Gegenzug keine Fahrverbote für Autobahn-Umfahrungen in die Wege leiten. Diese hätten „keine Wirkung“ und wären „albern“.

(Bild: Birbaumer Christof)

Mehr als 1000 Fahrzeuge zurück auf die Autobahn geschickt
Tirol hatte am ersten Wochenende mit den Fahrverboten für den Ausweichverkehr auf Landesstraßen bei Innsbruck mehr als 1000 Fahrzeuge auf die Autobahn zurückgeleitet, wie es vom Land Tirol am Sonntagabend hieß. Betroffen waren alle sogenannten Navi-Ausweicher, die im dichten Urlauberverkehr Staus auf der Autobahn umfahren wollten. Deshalb wurden nach den Autobahnabfahrten im Großraum Innsbruck die weiterführenden Straßen für den gesamten Durchzugsverkehr gesperrt. Die zurückgewiesenen Fahrzeuglenker hätten ein „kooperatives Verhalten“ an den Tag gelegt, wurde betont.

(Bild: Birbaumer Christof)

„Bewohner können wieder auf- und einatmen“
Landeshauptmann Platter und seine grüne Stellvertreterin Ingrid Felipe sprachen von „positiven Rückmeldungen seitens der Menschen in den betroffenen Ortschaften. Die Tirolerinnen und Tiroler können in den betroffenen Gemeinden wieder auf- und einatmen“, meinten beide. Der Landeshauptmann kündigte erneut eine Evaluierung der Entwicklungen und Abläufe am Wochenende an. „Im Bedarfsfall“ werde man dann eine Adaptierung vornehmen.

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) und seine Vize Ingrid Felipe (Grüne) (Bild: EPA)
Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) und seine Vize Ingrid Felipe (Grüne)

Fahrplan einer deutschen Klage gegen Österreich
Sollte Deutschland Klage gegen Österreich erheben, müssten dem zunächst alle Mitglieder des deutschen Bundeskabinetts zustimmen. Wenn dies der Fall ist, muss zunächst die EU-Kommission befasst werden. Diese hört den betroffenen Mitgliedsstaat an und hat insgesamt drei Monate Zeit, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben. Anschließend kann Klage beim EuGH erhoben werden, auch wenn die Kommission keine Stellungnahme abgegeben hat.

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